Verliere ich mit einem Schulabbruch ALG2 und Kindergeldansprüche?

2 Antworten

Ja, du bekommst auch keine Sanktion, wenn du die Schule abbrichst. Du stehst dann aber dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung und musst dann evtl. an Maßnahmen teilnehmen und deine Bewerbungsbemühungen immer nachweisen.

Kindergeld bekommst du auch, wenn du ausbildungsplatzsuchend bist, dafür reichst du alle paar Monate ein paar Bewerbungsnachweise bei der Familienkasse ein.

Hey,

grundsätzlich hast du in diesem Fall ALG2 und Kindergeld Anspruch.

Wichtig ist dafür nur, dass du dich am selben Tag des Schulabbruchs noch beim JobCenter meldest und mit denen alles klärst, da du unter 25 Jahre alt bist wirst dann mit sehr hoher wahrscheinlichkeit recht zeitnah in eine sinnlose Maßnahme gesteckt, damit du nicht zuhause rumsitzt. Desweiten musst du alle paar Woche zu einem Gespräch wo das JobCenter druck machen wird das du wieder in Arbeit / Ausbildung kommst.

Allerdings würdest du zu Anfang eine 3 Monatige Leistungssperre bekommen wenn du die Schule selber abbrichst, auf gut Deutsch heißt es, dass du die ersten 3 Monate keinen Cent von denen bekommen wirst.

Anders ist es wenn du von der Schule geschmissen wirst, dann hast du einen sofortigen Anspruch auf die Gelder.

Und die ganze Zettelarbeit ist nicht zu unterschätzen, denn du musst erstmal den ALG2 Antrag stellen, und erst wenn der bewilligt wurde und du in die U25 Betreuung aufgenommen wurdest kannst du einen Kindergeldantrag stellen, denn die Kindergeldkasse möchte ne Bestätigung das du auch wirklich dort Ausbildungssuchend gemeldet bist. Die ganze Prozedur kann bis zu 8 Monaten dauern. Aber keine Angst, wenn erstmal kein Kindergeld gezahlt wird, streckt das JobCenter das Kindergeld vor, wenn der Kindergeldantrag endlich bewilligt ist, holt sich das JobCenter das Geld einfach zurück von denen.

Bei weiteren Fragen schreibe mir einfach, ich hatte genau die selben Probleme und kenne mich daher sehr gut damit aus.

Lg, Päddy


Laury95  24.01.2017, 22:26


Allerdings würdest du zu Anfang eine 3 Monatige Leistungssperre bekommen
wenn du die Schule selber abbrichst, auf gut Deutsch heißt es, dass du
die ersten 3 Monate keinen Cent von denen bekommen wirst.

Das stimmt nicht. Bei unbezahlten Praktika und Schulbesuch bekommt man keine Sanktion, wenn man diese abbricht. Nur bei bezahlten Praktika oder Erwerbstätigkeit.


Mach dem Jungen nicht unnötig Angst.

Laury95  24.01.2017, 22:30
@Laury95

Bei weiteren Fragen schreibe mir einfach, ich hatte genau die selben Probleme und kenne mich daher sehr gut damit aus.

Anscheinend nicht wirklich, denn:

denn du musst erstmal den ALG2 Antrag stellen

Der Fragesteller bezieht bereits ALG2 und muss nur eine Veränderungsmitteilung abgeben, welche i.d.R. sehr schnell bearbeitet wird.

die Kindergeldkasse möchte ne Bestätigung das du auch wirklich dort Ausbildungssuchend gemeldet bist

Falsch, es reicht, wenn man Anschreiben und Absagen, Zusagen etc. des Arbeitgebers der Familienkasse alle paar Monate zuschickt, man muss nicht arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein!

Die ganze Prozedur kann bis zu 8 Monaten dauern

:´D

Samson1782018  25.01.2017, 13:55
@Laury95

Wenn die Schule Abgebrochen wird MUSS man sich sehr wohl Arbeits / Ausbildungssuchend melden, denn sonst zahlt die Kindergeldkasse keinen Cent wenn man ALG2 empfängt, wenn man noch zuhuase wohnt und kein ALG2 empfängt reicht es aus Anschreiben/ Absagen etc. einzureichen ja, aber nicht wenn man in einer eigenen Wohnung wohnt.

Glaube mir, ich bin auch 20 und habe erst genau die selben Probleme mit denen durch machen müssen.

Ob es eine Sanktion gibt oder nicht liegt immer im Ermessen des Sachbearbeiters und dadurch das das JobCenter immer sparen will wo es nur geht, kann es gut möglich sein das eine 3 Monatige Sperre bekommt. Ich hab nämlich auch die schule abgebrochen weil es nicht ging und als aller estes hab ich eine Sanktion bekommen weil ich sie selber abgebrochen habe.

Wenn man allerdingt nen kulanten Sachbarbeiter erwischt kann es natürlich auch sein das man keine Sanktion bekommt.

Das ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter und von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich (auch wenn es nicht sein dürfte ist es so)

Als ich dann Kindergeld beantragt habe wollten die sehr wohl vom JobCenter eine bestätigung das ch dort als Arbeitssuchend gemeldet bin, denn sonst hätten die mir keinen Cent bezahlt.

Das der Fragensteller bereits ALG2 empfängt habe ich falsch aufgefasst, daher ist in diesem Fall natürlich keinen Sanktion zu erwarten, aber man muss sich drauf einstellen in eine sinnlose Maßnahme gesteckt zu werden bis man wieder eine Arbeit / Ausbildung bekommt.

Ich hoffe die unklarheiten konnten damit geklärt werden.

Lg, Päddy