Wohnsitz in D und AT, Studium in AT, wo steuerpflichtig?

Hi zusammen,

ich bin Deutscher, der in Österreich studiert. Da dementsprechend mein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Österreich liegt, habe ich mich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Da ich mich - z.B. über Weihnachten und in den Semesterferien zwischen Sommer- und Wintersemester - aber auch mal über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalte (und noch eine deutsche Handynummer habe etc., für die ein deutscher Wohnsitz Voraussetzung ist), habe ich meinen Wohnsitz dort behalten. Ein Herabstufen auf einen Zweit-/Nebenwohnsitz, ist nach deutschem Recht aber nicht vorgesehen: So weit ich informiert bin, kann nur der einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, der dort auch einen Erstwohnsitz hat. Dementsprechend habe ich aktuell in Österreich einen Hauptwohnsitz und in Deutschland einen Erstwohnsitz.

Nun hätte ich die Möglichkeit sowohl an einer Hochschule in Deutschland als auch an einer Hochschule in Österreich einen geringfügigen Job als studentische/wissenschaftliche Aushilfe anzunehmen. Wie verhält es sich nun mit meiner Steuerpflicht, etc. pp., wenn ich...

a) geringfügig in Deutschland angestellt bin?

b) geringfügig in Österreich angestellt bin?

c) geringfügig in Deutschland und Österreich angestellt bin und...

c1) unter 450€ (Geringfügigkeitsgrenze Deutschland)/Monat bleibe?

c2) und unter 405,98€ (Geringfügigkeitsgrenze Österreich)/Monat bleibe?

c3) ...die Geringfügigkeitsgrenze(n) überschreite?


Wäre super, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder Informationen beisteuern! Danke euch im Voraus ;)

Deutschland, Geringfügige Beschäftigung, Österreich, Steuerrecht, Student, Wohnsitz
Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz