Wohnsitz anmelden für 5 Monate?
Hallo zusammen,
ich werde 5 Monate für ein Praktikum in Münster wohnen. Muss ich da meinen Zweitwohnsitz anmelden?
Ich hatte gelesen, dass man erst anmelden muss, wenn man mehr als 6 Monate in einer Stadt wohnt.
Weiß jemand wie das ist?
2 Antworten
...
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.
Genau:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html
Absatz 2