Hallo Zusammen!
Folgende Situation: Ich habe mich mit meiner Firma auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt und bin bist zu dessen Wirksamkeitsdatum weiter beschäftigt, also nicht freigestellt worden. Des weiteren habe ich noch mir zustehende Urlaubstage übrig, die ich auch noch zeitlich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses theoretisch nehmen könnte. Mein AG sagt jedoch, dass ich mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages jeglichen Urlaubsanspruch verliere!
Im Aufhabungsvertrag ist dazu folgendes vermerkt: " Hiermit gilt der Erholungsurlaub als in Gänze in Natura gewährt bzw. vollkommen abgegolten."
Ich lese hieraus, dass mein restlicher Urlaub, sollte welcher vorhanden sein, als genehmigt gilt. Juristen Deutsch fiel mir allerdings schon immer schwer... Also wie ist hier die Sachlage? Auf welche rechtliche Grundlage kann ich mich eventuell berufen? Falls ihr Ideen habt, schreibt bitte auch die entsprechenden Paragraphen aus dem BUrlG o.ä. dazu. Vielen Dank!