Hi zusammen,

ich bin Deutscher, der in Österreich studiert. Da dementsprechend mein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Österreich liegt, habe ich mich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet. Da ich mich - z.B. über Weihnachten und in den Semesterferien zwischen Sommer- und Wintersemester - aber auch mal über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalte (und noch eine deutsche Handynummer habe etc., für die ein deutscher Wohnsitz Voraussetzung ist), habe ich meinen Wohnsitz dort behalten. Ein Herabstufen auf einen Zweit-/Nebenwohnsitz, ist nach deutschem Recht aber nicht vorgesehen: So weit ich informiert bin, kann nur der einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, der dort auch einen Erstwohnsitz hat. Dementsprechend habe ich aktuell in Österreich einen Hauptwohnsitz und in Deutschland einen Erstwohnsitz.

Nun hätte ich die Möglichkeit sowohl an einer Hochschule in Deutschland als auch an einer Hochschule in Österreich einen geringfügigen Job als studentische/wissenschaftliche Aushilfe anzunehmen. Wie verhält es sich nun mit meiner Steuerpflicht, etc. pp., wenn ich...

a) geringfügig in Deutschland angestellt bin?

b) geringfügig in Österreich angestellt bin?

c) geringfügig in Deutschland und Österreich angestellt bin und...

c1) unter 450€ (Geringfügigkeitsgrenze Deutschland)/Monat bleibe?

c2) und unter 405,98€ (Geringfügigkeitsgrenze Österreich)/Monat bleibe?

c3) ...die Geringfügigkeitsgrenze(n) überschreite?


Wäre super, wenn da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte oder Informationen beisteuern! Danke euch im Voraus ;)