Hallo an alle,ich habe eine Frage zur deutschen Schulpflicht, wenn das Kind in Deutschland nur einen Zweitwohnsitz hat und aber ansonsten im Ausland lebt und zur Schule geht?

Eine Spanierin lebt nun in Deutschland und wird hier auch bald arbeiten gehen. Ihr 6jähriges Kind soll in den Ferien hier leben, befindet sich ansonsten vorerst beim Vater (geschieden) in Spanien und soll dort auch im September eingeschult werden.

Damit man den Wohnsitz hier nicht immer wieder an- und abmelden muss, möchte ich fragen, ob man diesen einfach beibehalten kann?

Die wichtige Frage ist aber, wie das dann mit der deutschen Schulpflicht aussieht? Kann man sich in dem Fall befreien lassen kann?

Viele GrüßeMarkus