Hupe bei KFZ TÜV-relevant?

Habe am 8.5. eine HU bei einer TÜV-zertifizierten Werkstatt machen lassen. Bevor der TÜV von einem TÜV-Prüfer gemacht worden ist, habe ich bei dieser Werkstatt Reparaturen am Auto im vierstelligen Bereich machen lassen (Mängelbeseitigung). Nun ist mir heute (22.05) ein Unfall passiert (ich bin NICHT der Schuldige).

Bei diesem Unfall ist mir aufgefallen, dass meine Hupe TROTZ bestandener HU nicht funktioniert hat. Mit funktionierender Hupe hätte der Unfall voraussichtlich vermieden werden können. Es gab optisch an beiden KFZ keine Schäden (wurde nur tuschiert), nun ist mir beim Autofahren aufgefallen dass es dumpfe, unregelmäßige Geräusche macht. Taxifahrer war in Eile, haben beide keine Kontaktdaten getauscht (hier gebe ich meinen Fehler zu). Hier bin ich bereits mit dem Taxi-Unternehmen in Kontakt.

Nun meine Fragen:

  • Ist die Hupe für den TÜV Sicherheitsrelevant? Oder ist das testen von der Laune des Prüfers abhängig?
  • Kann ich die KFZ-Werkstatt in Rechenschaft ziehen?
  • Kann ich mich dafür beim TÜV beschweren?
  • Kann bei einem tuschieren überhaupt etwas am Auto passieren dass es das Auto beschädigt?

Weitere Infos:

  • KFZ BJ 2011
  • KFZ wird für Arbeitsweg verwendet
  • Ich hielt an, er ist mir rückwärts ohne zu schauen aufgefahren

Bisschen kompliziert zu erklären, würde weitere Fragen beantworten.^^'

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Kind verliert ständig sehr wichtige Dinge?

Vor drei Wochen verlor unsere Tochter (12) ihr Smartphone (es wurde zum Glück gefunden), letzte Woche kam ihr dann trotz gigantischem Plüsch-Schlüsselanhänger und Lanyard der Schlüsselbund mit unserem Mehrparteienhaus-Schlüssel, Wohnungsschlüssel und dem Schlüssel zum Haus der Oma abhanden... sie ließ ihn in ihrem Tischfach in der Schule liegen und am nächsten Tag war er weg, wurde bis jetzt leider nirgendwo abgegeben.

Auch die Geldbörse oder ihren Ausweis lässt sie ständig irgendwo liegen, obwohl wir ihr schon hundertmal gesagt haben, wie man seine Sachen ordentlich aufbewahrt und dass man sowas sofort wieder in die Tasche steckt wenn man es benutzt hat.

Sie hat schon zahlreiche Verbote als Konsequenz bekommen und wir reden jedes Mal lange mit ihr, dabei gibt sie sich immer zaghaft und kleinlaut und meint "Ja, weiß auch nicht wie es wieder passieren konnte, ich dachte nicht nach."

Aber ändern tut sich nichts. Meine Frau und ich sind schon komplett mit den Nerven am Ende.

Wir überlegen, ob wir nun aus Versicherungsgründen und wegen dem Einbruchsrisiko das Türschloss austauschen lassen müssen (Kostenpunkt: hunderte Euro und vier neue Schlüssel nötig).

Leider müssen wir ihr weiterhin einen Wohnungsschlüssel geben, weil meine Frau und ich erst nach ihr nach Hause kommen und kein Verwandter in der Nähe lebt.

Meine Kindheit war auch alles andere als einfach, trotzdem habe ich nie etwas wichtiges wie einen Wohnungsschlüssel oder eine Geldbörse verschlampt.

Wie kriegen wir diese Probleme in den Griff?

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Mit Krankheitserregern belastete Gegenstände nach Fäkalschaden versenden erlaubt?

Hallo zusammen,

ich hatte in meiner Mietwohnung einen Fäkalschaden. Dabei sind viele Gegenstände (Möbel, Textilien, und elektronische Geräte) mit Fäkalwasser in Berührung gekommen.

Leider bin ich kurz nach meinem "Fäkalschaden" bei dem die Toilette übergelaufen ist krank geworden und hatte eine Magen-Darm-Grippe, ein ärztliches Attest liegt vor.

Die Hausrat-Versicherung möchte jetzt das ich auf meine Verantwortung alle elektrischen Geräte welche mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Krankheitserregern belastet sind zu einem Sachverständigen einschicke dieser soll die Geräte dann auf Funktionalität überprüfen. (was in meinen Augen keinen Sinn ergibt, da der Fokus eher darauf gelegt werden sollte das die Gegenstände frei von Krankheitserregern sind um die Gesundheit nicht zu gefährden)

Meine Fragen dazu sind:

-Dürfen solche Gegenstände überhaupt über den normalen Postweg versendet werden oder handelt es sich hierbei um einen Gefahrguttransport also Ansteckungsgefährliche Stoffe ?

-Müssen die Gegenstände schnellstmöglich entsorgt werden damit ich nicht wieder krank werde?

-Welche weiteren Maßnahmen sind sinnvoll, da viele Möbel und Gegenstände ebenfalls mit Fäkalwasser belastet wurden. (Handy, Sitzfläche vom Sofa, Küchenschränke und die Füße von Elektrogeräte etc..)

-Wie heißen die Experten die in einem solchen Fall verlässliche Beurteilungen abgeben können was zu tun ist? (Baubiologe, Bauchemiker, Schadstoffexperte Sachverständiger für Bakterienbelastung, Schadstoffe??)

Info:

Die Gebäudeversicherung bzw. der Vermieter wird nun den kompletten Laminat-Boden austauschen,eine Bautrocknung durchführen sowie die Flächen und die Sanitären-Anlagen professionell desinfizieren + Reinigen lassen.

https://www.baubiologie.net/fileadmin/user_upload/pdfs/Publikationen/Informationsblaetter/Leitfaden-Faekalsch-2010_final.pdf

Vielen Dank im Voraus

Versand, Schimmel, Recht, Baubiologie, Sachverständiger, Versicherungsrecht
Warum dürfen Laien Lampen anschließen, aber keine Steckdosen und Schalter?

Also mit dürfen ist gemeint, dass die Hausratversicherung im Falle eines Brandes nicht zahlen will. Da wird dann immer darauf abgewälzt, dass XY selber gemacht worden ist. Dürfen die Zahlungen eigentlich verweigern, wenn das nachweislich nicht die Ursache war?

Bei einer Lampe ist es laut R+V (Quelle, unter "Lampe aufhängen") erlaubt für eine nicht-ausgebildete Person ("Laie") diese aufzuhängen.

Bei Steckdosen und Schaltern jedoch nicht. Ich verstehe den Grund nicht. Prinzipiell wird nichts anderes gemacht als L, N und PE anstelle von der Lampe in die Steckdose/dem Schalter anzuklemmen (bei einem Schalter noch entsprechend den schaltbaren Verbraucher [bspw. Lampe]). Das ist keine schwarze Magie. Ich meine auch nicht, dass eine neue Phase für die Steckdose gezogen wird, die hinter dem Kasten angeschlossen werden muss, sondern einfach aus dem bestehenden Stromkreis durch die Möglichkeit von der Unterputzdosen einer Steckdose aus zu erweitern oder bspw. durch WAGO-Klemmen. Ich meine auch behaupten zu können, definitiv kein Laie zu, aber habe auch keine Ausbildung hierzu gemacht.

Ich würde gerne Schlitze stemmen, um ein Kabel in einem Leerrohr in die Wand zu verlegen und einen weiteren Lichtschalter zu installieren. Ich traue mir das auch zu und würde über der Steckdose aus anfangen und mir von dort den Strom nehmen, um den Schalter zu installieren. Darf ich das (versicherungsrechtlich) nun oder nicht?

Wie verhält sich das versicherungsrechtlich, wenn ein Bekannter Elektriker (ohne Meister) ist und einem etwas installiert ?

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Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?

Hallo,

wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.

Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.

Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.

Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???

Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.

...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.

...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.

Viele Grüße

Haus, Kinder, Unfall, Sicherheit, Versicherung, Recht, Gebäude, Haftung, Nachbarschaft, Versicherungsrecht
Private Haftpflicht bei Schäden am Firmenwagen?

Hallo zusammen, ich habe über meinen Arbeitgeber einen nach 1% Regelung versteuerten Firmenwagen, den ich laut Vertrag auch privat nutzen darf.

Heute ist mir beim Entladen des Kofferraums ein Werkzeugkoffer aufgegangen und mehrere Werkzeuge sind auf die Ladekante der Stoßstange gefallen. Hierdurch sind mehrere kleine Kratzer entstanden. Einer ist sogar etwas tiefer (Klarlack beschädigt).

Was das ganze noch komplizierter macht ist, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Mein Arbeitgeber ist also nicht Eigentümer.

Anmerkung: Das ganze hat nichts mit meinem Beruf zu tun. Ich bin Büroangestellter. Ich hatte nach Feierabend privat einem Freund beim renovieren geholfen. Deshalb hatte ich mein eigenes Werkzeug dabei.

Frage: Ist das ggfls. ein Fall, bei dem meine private Haftpflichtversicherung greift, oder ist das ausgeschlossen? Ich habe ja fremdes Eigentum beschädigt. Ich weiß nur nicht, wie es im speziellen Fall aussieht, da es sich ja um einen mir auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen handelt.

Danke.

Ps.: Ich hatte natürlich auch Google bemüht, doch leider finde ich hier nur ettliche Artikel darüber was passiert, wenn man während der Arbeit Schäden verursacht und hieraus Forderungen durch Dritte entstehen, jedoch nicht wie es aussieht, wenn man Firmeneigentum beschädigt.

Versicherung, Recht, Arbeitsrecht, Firmenwagen, Haftpflichtversicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, arbeitnehmerhaftung, leasingfahrzeug, Auto und Motorrad
Hat mich die Versicherung betrogen?

Guten Tag. 

Ich habe im November letzten Jahres eine Securplus500-Versicherung bei der Nissan Bank abgeschlossen. In einem Telefonat (welches aufgenommen wurde) wurde mir gesagt ,dass ich die Versicherung Werkstatt Kosten im Wert von 500 Euro übernehmen. Sie nannte auch das Beispiel, dass wenn man sich einen Schaden zufügt zB gegen einen Bordstein fährt und sich die Spur verstellt oder andere Schäden entstehen, dies übernommen wird. Also man könne einfach in die zuständige Werkstatt fahren und die Reperatur vornehmen lassen, dies übernehme dann die Versicherung. Ich erfragte auch ob die Zahlung dann problemlos abläuft, da Versicherungen ja in der Regel nicht zahlen wollen. Da wurde mir zugesagt, dass alles problemlos Ablaufe. Nun habe ich nochmal angerufen und nachgefragt, ob ich da einen Schein vorzeigen muss oder ähnliches , da ich bald in der Werkstatt fahren muss. Da wurde mir erklärt das , das nicht geht, da die Versicherung nur im Zusammenhang mit einer Vollkaksko und im Unfallfall zahlt. 

Dementsprechend habe ich diese Vericherung nun sinnlos abgeschlossen. Ich habe um umgehende Kündigung gebeten. Mir wurde jedoch erst eine Kündigung zum 20.09 zugesagt aus Kulanz. 

Ich frage mich nun ob das Versicherungsbetrug ist, also von der Versicherung? Und ob ich meine Einzahlungen zurück verlangen kann und eventuell sogar Schadensersatzansprüche bestehen? 

Schadensersatz, Recht, Versicherungsrecht, Auto und Motorrad
Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Aachen-Münchner Versicherung?

Hallo, habe 2006 eine Rentenversicherung (Riesterrente, seit Jahren aber beitragsfrei gestellt) sowie eine sog Rentenversicherung als "Wunschpolice" (zahle aktuell noch ein, beinhalten Fondsanlagen und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen. Wurde damals falsch beraten zumindest was die Wunschpolice betrifft und habe mich, da noch sehr jung, auch nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Ich möchte die Wunschpolice auch nicht mehr und auch in die Riester zahle ich aktuell nicht mehr ein. Ich habe etwas nachgelesen ob es Sinn macht die Versicherungen zu kündigen. Vor allem die Wunschpolice wurde mir ja so verkauft, dass ich damit Geld anspare und auf das Geld später im Alter oder auch schon früher zb zum Hausbau, zugreifen kann. Jetzt wo ich Geld benötigt hätte, wurde mir aber gesagt dass nur ein kleines Guthaben (etwa 12% des bis dato eingezahlten) verfügbar wäre weil es sich ja angeblich hauptsächlich um eine BU Versicherung handeln würde. Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde beim Abschluss ganz anders beraten.

Jetzt habe ich bei einer Kündigung der Versicherung wenig Chance mein eingezahltes Geld auch nur zum Teil zurück zu bekommen und der Verlust wäre hoch. Aber ich finde bei google sehr viele Anzeigen vor allem von Rechtsberatungen die einen Widerspruch empfehlen bzw dazu ihre Dienste anbieten (vorab kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen).

Widersprüche gegen die Verträge vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 wären sehr erfolgversprechend da die Verträge bzw vor allem Widerrufsbelehrungen der Aachen Münchner sehr oft Fehlerhaft und somit rechtlich anfechtbar wären.

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht? War erfolgreich oder nicht? Benötigt man Rechtsbeistand oder nicht?

Danke👍🏻

Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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Versicherungsanspruch Laptopversicherung?

Folgende Sachlage:

Ich habe eine Laptopversicherung bei hepster abgeschlossen und nun einen Schadenfall gemeldet. In diesem hab ich beschrieben, dass mein Netzteil am Kabel beschädigt ist und ich vermute, dass meine Katze dies verursacht hat (wohl großer Fehler meinerseits gewesen).

Nach einigem hin und her (Kostenvoranschlag der Reparatur etc.) wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird mit verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen https://hepster-product-production.cdn.prismic.io/hepster-product-production/209779cb-499e-4cc3-b112-8b18474dcd87_AVB+Elektronik.pdf ). Ich vermutete zuerst, dass abgestritten wird, dass das Netzteil unter Versicherungsschutz stehet. Dem ist jedoch nicht der Fall und mir wurde mitgeteilt, dass Schäden durch Tiere bzw. Katzen nicht versichert sind.

"Gerne möchte ich Dir die Herausforderung mit dem Nachweis erläutern: das von Dir geschilderte (bzw. vermutete) Schadenereignis ist keinem der versicherten Ereignisse zuzuordnen, und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten. Damit bleibt uns nur der Hinweis, dass der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht greift. Ein expliziter Ausschluss ist in diesem Fall nicht notwendigerweise in der AVB zu hinterlegen, da die versicherten Ereignisse klar definiert sind.

Wenn es sich so verhält, wie von Dir geschildert, dass Du nicht klar benennen kannst, wodurch der Schaden eingetreten ist, ist eine Prüfung, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt nicht möglich und damit auch keine Leistung möglich."

Ich finde jedoch schon, dass es z.B. unter 4.1.1 "Bruchschäden, soweit hierdurch der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist." fällt.

Wie seht ihr das und was könnte ich tun?

danke im Voraus

LG

Recht, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Schadensfall
EVB Nummern vertauscht - Riesenproblem - komplizierter Fall - Vorsicht: langer Text?

Hallo,

vorweg, ich hab einen sehr komplexes Problem mit zwei vertauschten EVB Nummern:

Ich bin Halter von 2 Pkw gewesen.

Der erste Pkw Peugeot war versichert vom 01.01.2013 – 31.12.2013 bei Versicherung A .

Der zweite Pkw Skoda war versichert vom 01.01.2009 – 31.12.2017 bei Versicherung H.

In 03/2013 sind wir umgezogen, von Stadt Alt in die Stadt Neu.

Ich habe mir für die Ummeldung für jeden PKW eine EVB bei der jeweiligen Versicherung besorgt und bin dann damit zur Zulassungsstelle von Stadt NEU.

Augenscheinlich wurden jedoch bei den Ummeldungen die jeweiligen eVB Nummern der Versicherung A und Versicherung H vertauscht, und jeweils dem anderen Kfz zugeordnet (dies hab ich erst jetzt 2018 erfahren).

Keine Ahnung wie das passieren konnte, ist ja auch schon lange her, angeblich dürfte sowas gar nicht gehen - es ist aber tatsächlich geschehen.

Mit dem PKW Skoda wechselte ich dann zum 01.01.2018 zu einer ganz anderen Versicherung.

Nun im Jahr 2018 meldet sich plötzlich die Versicherung A und verlangt für die Jahre 2016 – 2017 Versicherungsbeiträge für den Pkw Skoda (auf die Beiträge 2014 und 2015 verzichten Sie nach eigener Aussage) .

In diesen Jahren 2016 – 2017 war der Pkw Skoda jedoch nach wie vor bei der Versicherung H versichert (seit 2009 ununterbrochen). Versicherungsbeiträge wurden natürlich an die Versicherung H gezahlt.

Somit sollen für ein und denselben PKW doppelt Versicherungsbeiträge bezahlt werden.

Bei Ummeldungen wegen Umzug ist ein Versicherungswechsel, soweit ich weiß, überhaupt nicht möglich.

Zur Frage:

Wer hat Anspruch auf den Versicherungsbeitrag für den Pkw Skoda? Versicherung A oder Versicherung H?

Danke für Anregungen.

Gruß Eric.

Recht, Kfz-Versicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, KFZ-Versicherungswechsel, Auto und Motorrad