Mopedunfall Versicherung ist da aber da steht Fahrer über 23?
Ich hatte letztens einen kleinen Auffahrunfall. Ich bin mit meinem Star in ein VW E-Golf gefahren (ca. 3-5km/h). Dem Moped ist nichts passiert aber beim VW Golf ist das rechte Rücklicht leicht angebrochen und darunter sind sehr winzige und dünne Kratzer. Dies hat jetzt 2500€ gekostet und übernimmt das die Versicherung, wenn ich erst 18 Jahre alt bin. Also das Moped ist versichert vom Vorbesitzer aber da steht irgendwas mit nur Fahrer über 23? Versicherung ist die WGV.
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Warst Du Fahrer des Mopeds oder des VW?
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Ich war Fahrer des Mopeds.
3 Antworten
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Dann gibt es eine Vertragsstrafe in genau definierter Höhe. Das tut zwar weh, aber ruiniert dich nicht. Es ist nicht so dass du unbegrenzt hattest. Die Höhe der Vertragsstrafe legt die Gesellschaft fest.
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wahrscheinlich gibt es nun einen Selbstbehalt (wegen dem Alter unter 23) welche die Versicherung vom Versicherungsnehmer zurûckfordert.
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Die Haftpflichtversicherung des Mopeds muss den Schaden bezahlen. Dafür ist sir ja da. Es kann aber sein, dass die den Schaden vom Versicherungsnehmer zurück verlangt bzw eine Vertragsstrafe verhängt, da die Versicherungsbedingungen nicht eingehalten wurden.
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Der Versicherungsnehmer (der nicht der Fragesteller ist) darf sein Fahrzeug nicht durch weitere Fahrer führen lassen, die jünger als 21 Jahre sind. Das ist eine Versicherungsbedingung. Wenn das Führen des Fahrzeugs mit dem Versicherungskennzeichen des Verkäufers und Versicherungsnehmers abgesprochen ist, ist dies eine vorsätzliche Verletzung der Versicherungsbedingung. Sowas nennt man Obliegenheitsverletzung.
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...das ist keine Obliegenheitsverletzung. Schreibe ich undeutlich?
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sicher ist das eine Obliegenheitsverletzung. Es handelt sich um eine Gefahrerhöhung, das ist eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls
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Die AKB und die Mopedbedingungen sind nicht zwangsläufig identisch. Sie meinen sicher den bestimmungsgemäßen Gebrauch in den AKB. Und dazu kann das komplette Thema Gefahrerhöhung (Leistungssteigerung, andere Verwendung etc.) zählen. Genau kann man es nur sagen, wenn man die Mopedbedingungen des Versicherers kennt.
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Das ist ausgeschlossen, da keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.