Handy von Partner kaputt gemacht, Versicherung?
Hey ihr.
kurz und knapp- ich habe gestern blöderweise das Handy meines Freundes komplett kaputt gemacht. Der gesamte LCD, Display, einfach alles. 😭 Er nimmt es mir zwar null übel aber blöd ist es selbstverständlich trotzdem, war ein iPhone 13Pro, hat ja seinen stolzen Preis.
Habe meinen Vater dann indirekt gefragt, wie das mit der Versicherung wäre, angenommen ich hätte von einer Freundin eins kaputt gemacht.. denn mein Vater weiß noch nicht richtig von ihm und eigentlich habe ich gehofft, dass er ihn anders kennenlernt.
Er meine, wir wären da auf alle Fälle versichert- Problem wäre, dass ich ihm Name Wohnort ect. angeben müsse..🤣
(mein Vater weiß, dass ich keine männlichen Freunde habe, da ich nicht ganz so viel von Freundschaft zwischen Mann und Frau halte. Also kommt es nicht in frage, so zu tun als wäre er mein bester Freund. Zumal er auch 140km weg von mir wohnt.)
deswegen wäre meine Frage- kann ich das irgendwie alleine mit der Versicherung klären?
Ich wäre auf jeden Fall schon volljährig.
und wie mach ich das?
würde das rauskommen? sind bei der Alianz soweit ich weiß.
merci schonmal:)
2 Antworten
wenn dein vater der versicherungsnehmer ist und du nur mitversichert bist, wird er trotzdem die ganze post dazu bekommen.
du musst der versicherung ehrliche angaben machen, auch zum tathergang. wenn da was unstimmig ist, hakt die versicherung nämlich nach.
dir bleibt nix anderes übrig, als es deinem vater zu sagen.
ändert doch aber nix, das FS ehrliche angaben machen muss.
bei Falschaussagen zum Tathergang (und VOR ALLEM zum Geschädigten), wird der Schaden abgelehnt und Anzeige erstattet.
kurz und knapp- ich habe gestern blöderweise das Handy meines Freundes komplett kaputt gemacht.
Schildere mir bitte mal, wie du dies fertig gebracht hast.
Nach der Schilderung kann ich dir dann mitteilen, ob die Privathaftpflicht deines Vaters den Schaden übernimmt.
Außerdem beachte, das Handy muss auf jeden Fall an die Allianz zur Prüfung eingeschickt werden.
Und der Geschädigte wird ebenfalls von der Allianz angeschrieben und um eine Schadensschilderung gebeten.
Ich wäre auf jeden Fall schon volljährig.
Wenn du schon volljährig bist, muss noch abgeklärt werden, ob du überhaupt in der Privathaftpflicht deines Vaters noch mitversichert bist.
Solltest du in der Erstausbildung dich befinden oder noch im Studium trifft dies noch zu.
Möglicherweise auch dann, wenn du im Haushalt deiner Eltern wohnst.
kann ich das irgendwie alleine mit der Versicherung klären?
Nein - den Schaden kann nur der Versicherungsnehmer der Allianz melden.
Die Schadensanzeige kann nur der Versicherungsnehmer (Vater) einreichen.