Rollladen defekt durch abgestelltes Paket. Wer zahlt?
Ich bin um 21 Uhr nach Hause gekommen und habe im Wohnzimmer den Rollladen runtergefahren (Erdgeschoss). Der Rollladen blieb auf halber Höhe schief stehen. Darunter klemmte ein Paket, das von Hermes - ohne Abstellerlaubnis- an der Scheibe abgestellt war.
Jetzt fährt der Rollladen weder hoch noch runter und macht komische Geräusche. Ich gehe davon aus, dass er von der Rolle gesprungen ist.
Wer zahlt den Schaden???
Darf der Bote ohne Abstellerlaubnis durch den Garten hinter das Haus gehen???
P.s. Wie soll man im Dunkeln durch die Gardinen ein 1 Meter hohes ca 30cm breites Paket sehen???
Bin gerade verärgert
6 Antworten
Wem gehört denn der Rolladen? Wenn es dein Rolladen ist, dann ist die Betriebshaftpflichtversicherung von Hermes dran. Die Mitarbeiter dürfen nicht einfach in deinen Garten gehen und irgendwo etwas abstellen. Es sei denn, du hast einen Ablageort vereinbart. Dann sollte das Paket auch da drin stehen und nicht unter dem Fenster.
Gehört der Rolladen deinem Vermieter, dann ist deine Privathaftpflichtversicherung in der Pflicht. Und zwar diesen Schaden abzuwehren. Denn die Schuld liegt immer noch bei Hermes.
Wäre es lieber, dass du dein Paket abholen müsstest bei der nächsten (km entfernten) Post, die beschissenen Öffnungszeiten hat, dass du dir extra frei nehmen musst?
Wenn du das Rollo gerade ziehst, nachdem du das Paket entfernt hast, müsste das Rollo eigentlich wieder gehen.
Normalerweise ist da eine Abschaltautomatik verbaut, die bei Hindernissen stoppt...
Und eigentlich liegt ein Zettel im Briefkasten, dass das Paket da steht. Hast nicht reingeschaut?
Hat man nicht gesehen, dass da was steht?
Gibt es einen Hausmeister? Vermieter? Freund, der das reparieren kann?
Ich schaue nicht mehr in den Briefkasten, wenn ich im 16 Uhr schon reingeschaut habe
Wende dich an Hermes, deren Haftpflichtversicherung sollte einspringen, was der Paketbote gemacht hat ist grob fahrlässig, er hätte das Paket wieder mitnehmen müssen und es zu einem Paketshop oder bei deinem Nachbarn abgeben müssen.
Ja, ich würd schon sagen, dass Hermes hier in der Haftung ist.
Deine Haftpflicht wird ordnen. Sei froh, dass Du keinen Einbrecher eingequetscht hast.
Ein Paket mit fast 70 cm Höhe ist ja auch ein Brummer, den man einfach nicht sieht, auch wenn man davorsteht.
Das wird nichts, denn der Zettel über die Hinterlegung befindet sich im Briefkasten.
Ca 100 cm hoch und 30 cm breit. Wie soll man das imDunkeln durch die Gardinen sehen???
Die Haftpflichtversicherung des Paketdienstes muss den Schaden ersetzen, da keine Ablagevereinbarung vorliegt. Hermes hätte das Paket zum Paketshop oder evtl. bei einem Nachbar zustellen müssen.