Ein scharfes Schwert aus Stahl, in diesem Fall ein Katana mit ca. 75 cm Klingenlänge, dürfte ich hier in DE einsatzbereit (d. h. Schwert und Schwertscheide nicht so aneinander befestigt, dass es ohne größeren Aufwand unmöglich wäre, es herauszuziehen) nicht auf der Straße mit mir führen.
Soweit ich weiß, darf es aber einsatzbereit z. B. Zuhause an der Wand hängen.
Aber darf man es auch innerhalb der Wohnung, wenn für jeden vorbeilaufenden Passanten ersichtlich ist, dass es ein scharfes Schwert ist, ans verschlossene Fenster legen? Gibt sicher einige Nachbarn, die es als "Bedrohung" deuten würden.
Falls erlaubt: Was ändert sich denn, wenn das Fenster (direkt unten am Fußgängerweg) einen Spalt weit offen ist, sodass jemand sich, wenn er es darauf anlegt, selber verletzen könnte?
Das Schwert liegt zwar komplett in der Wohnung, ist dadurch aber ja "öffentlich zugänglich".
Ist es vielleicht allgemein erlaubt, wenn Unbefugte nur an das Schwert kommen würden, wenn sie Hausfriedensbruch begehen?
Darf man damit auf dem eigenen Grundstück, 10cm vom Gartenzaun entfernt, an dem Passanten vorbeilaufen, den Rasen schneiden?
Danke im Voraus für eure Antworten!