Darf man ein Schwert am Fenster liegen haben?
Ein scharfes Schwert aus Stahl, in diesem Fall ein Katana mit ca. 75 cm Klingenlänge, dürfte ich hier in DE einsatzbereit (d. h. Schwert und Schwertscheide nicht so aneinander befestigt, dass es ohne größeren Aufwand unmöglich wäre, es herauszuziehen) nicht auf der Straße mit mir führen.
Soweit ich weiß, darf es aber einsatzbereit z. B. Zuhause an der Wand hängen.
Aber darf man es auch innerhalb der Wohnung, wenn für jeden vorbeilaufenden Passanten ersichtlich ist, dass es ein scharfes Schwert ist, ans verschlossene Fenster legen? Gibt sicher einige Nachbarn, die es als "Bedrohung" deuten würden.
Falls erlaubt: Was ändert sich denn, wenn das Fenster (direkt unten am Fußgängerweg) einen Spalt weit offen ist, sodass jemand sich, wenn er es darauf anlegt, selber verletzen könnte?
Das Schwert liegt zwar komplett in der Wohnung, ist dadurch aber ja "öffentlich zugänglich".
Ist es vielleicht allgemein erlaubt, wenn Unbefugte nur an das Schwert kommen würden, wenn sie Hausfriedensbruch begehen?
Darf man damit auf dem eigenen Grundstück, 10cm vom Gartenzaun entfernt, an dem Passanten vorbeilaufen, den Rasen schneiden?
Danke im Voraus für eure Antworten!
6 Antworten
Klare Antwort:
Das ist eine erlaubnisfreie Waffe - also ab 18 von Jedermann zu kaufen und zu besitzen.
WaffG 36 in Verbindung mit AWaffV verlangt seit 06.07.2017:
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
(2) Wer Waffen... besitzt, hat diese .....unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1.mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen ...deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
So und nicht anders ist das jetzt. Also von wegen rumliegen lassen...
Sobald du die "tatsächliche Gewalt" darüber nicht mehr hast, folgst du besser den gesetzlichen Vorgaben. Früher hies das mal nur "vor dem Zugriff von Minderjährigen schützen," jettnisrt das straffer!
Soweit ich weiß, darf es aber einsatzbereit z. B. Zuhause an der Wand hängen.
Dann weißt du es eben nicht. Seit Mitte 2017 ist es so, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa der Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet.
Der Rest deiner Fallspiele dürften sich damit erledigt haben.
Darf man damit auf dem eigenen Grundstück, 10cm vom Gartenzaun entfernt, an dem Passanten vorbeilaufen, den Rasen schneiden?
Mit einem Katana? Dir würde ich ohne weiteres eine schwere Reifeverzögerung attestieren, und ein Waffenbesitzverbot einleiten.
Gut das du keinen sockenschuss hast...
ein Scharf geschliffenes ‚samuraischwert‘ das seinen Vorteil im geringen Gewicht und der daraus resultierenden beweglichkeit hat, willst du in einem geschlossenen Raum als WAFFE benutzen?
wohnst du in einer Sporthalle mit mind. 3,5 m Hohen decken?
wenn du mit angenommener 1,75 Körpergröße damit ausholst, ist deine Hand schon ca 10-15 cm über deinem Kopf, plus klingenlänge 75 cm, d.h. du brauchst MINDESTENS 3 m Hohe decken ... und ‚lampen‘... einbaustrahler gingen gerade noch...
ach ja... BREIT sollte das Zimmer auch sein, wenn du in der Mitte stehst, Armlänge plus Klinge x 2 ist der Radius ... und dann stößt du NICHT an die wand... solltest aber auch GENAU in der Mitte stehen
aber pass mit dem Fenster auf, nicht das das jemand sieht dem es gefällt... der bricht dann bei dir ein und klaut es dir wenn du nicht da bist ... mitnehmen darfst du es ja nur im verschlossenen Behältnis
In meiner Gegend gibt es leider keine Einbrecher mehr, wurden schon alle mit dem Schwert geschlachtet #Kappa
willst du in einem geschlossenen Raum als WAFFE benutzen?
Nein, ich hatte gefragt, ob man es in der Wohnung ans Fenster hinlegen darf und ob man es draußen, im Freien, im Garten, zum Gras schneiden benutzen dürfte, wenn es in der Nähe eines Fußgängerweges wäre.
Mit dem klauen macht sich der Dieb strafbar, ja, aber die Frage war doch, ob sich der Besitzer des Schwertes strafbar macht.
Ok, ich revidiere meine Annahme, das du KEINEN sockenschuss hast... du hast def. nicht alle ‚Latten am Zaun‘...
Achso, du schlägst also vor, dass ich das Schwert im Raum benutzen soll?
Wozu soll das gut sein? Fliegen jagen? Möbel aus Spaß zerhacken? Du hast ja echt seltsame Phantasien...
Sorry, du bist mittlerweile auf ein Level abgedriftet, das ich nichtmal mehr als ‚niveau‘ bezeichnen möchte... und da bin ich raus...
Ja, bitte lass die Kommentare hier bleiben, wenn du nichts sinnvolles beitragen kannst. Du sagst hier, ich solle mit dem Schwert Möbel kaputtschlagen. Das ist absurd, kein Stück hilfreich und hat mit der Frage nichts mehr zutun. Wenn du rumtrollen willst, mach das unter Youtube-Videos.
Ich glaub du halluzinierst... das habe ich mit keiner Silbe gesagt!
ich wollte dich nur drauf aufmerksam machen, das ein einsatzbereites Schwert innerhalb eines Wohnraumes die denkbar unpraktischste Waffe ist, da du dich damit gar nicht bewegen kannst... schlimm genug, das du das scheinbar nichtmal verstehst...
So viel zu "und da bin ich raus...".
Sorry, aber soviel idiotie, gepaart mit Unterstellungen kann ich nicht unkommentiert stehen lassen... nachher glaubst du noch du hättest RECHT?!
Ich habe Recht und du wirkst sehr unsicher in deinem Verhalten.
Auch Blankwaffen müssen gegen unbefugten Zugriff sicher gelagert werden. Es gibt keine expliziten Anforderungen, aber „sicher“ bedeutet abschließbar. Z.B. Sollte einen Wandhalterung ein Schloss haben. Oder ein abschließbarer Holzschrank.
Ob Passanten das Schwert durchs Fenster sehen, ist egal.
Rasenschneiden oder sonstwas darfst Du auf Deinem Grundstück machen.
Lies meinen eigenen Beitrag mit gesetzlicher Quelle, seit 06.07.2017 geltender Fassung und fall von deinem Glauben ab!
Da gibts nichts zu diskutieren oder auszulegen, ist nicht mehr!
Halt - ums richtig zu schreiben: Gilt nicht für DEKOwaffen, denn diese sind "Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen"
Danke, das ist schon hilfreich. Angenommen, die Waffe liegt in der Wohnung rum und ich bin die einzige, die Zugang zur Wohnung hat (Fenster immer zu, für Tür habe nur ich den Schlüssel): Gilt das dann als "sicher gegen unbefugten Zugriff"?
Die Frage deshalb, weil einen Holzschrank aufzubrechen meistens nicht schwieriger sein dürfte, als eine Wohnungstüre aufzubrechen :)
Schwert = Waffe = Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis. Die Wohnung ist kein abschließbares Behältnis
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Wie ..... NICHT ????
Mir erscheint es aber so . . .
Ich habe auch eine Selbstverteidigungawaffe im Fenster, eine scharf geschliffene Hellebarde ! Und wenn ich Küraß und Helm anlege, dann wehe dem Einbrecher :-)))))))