Darf ich ein 2. Weltkrieg Schwert nach Deutschland einführen?

7 Antworten

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Du kannst Schwerter aus dem Ausland einführen, das Problem ist eher die Fluggesellschaft. Da gibt es nämlich einige, die den Transport von Waffen durch Touristen nicht so gern sehen. Am besten machst du folgendes: Du kaufst das Schwert in Malaysia (dortige Vorschriften beachten!) und schickst es dann per Post an dich selbst. Wieder in Deutschland bekommst du dann eine Nachricht vom Zoll, dass da ein Paket von außerhalb der EU eingetroffen ist, welches du doch bitte abholen sollst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit musst du das Paket beim Zoll dann öffnen. Das Schwert fällt dann unter das Waffengesetz, egal ob stumpf, scharf, spitz oder nicht. Allerdings ist nur das Führen in der Öffentlichkeit verboten, nicht jedoch der Transport oder die Einfuhr (sofern du volljährig bist). Höchstwahrscheinlich wirst du eine Zollgebühr zahlen müssen. Am besten fragst du nochmal bei deinem zuständigen Zollamt nach.

Meine Angaben sind ohne Garantie. Was Gesetze angeht muss sich jeder selbstverantwortlich schlau machen. ;-)

PS: Die meisten "Gunto" (also Katana aus dem 2. WK) auf Flohmärkten, bei eGun und so weiter sind Fälschungen. Kaufe nicht, was du nicht zweifelsfrei auf Echtheit prüfen kannst. Falls du dich mit japanischen Klingen nicht auskennst, kannst du dich gerne an mich wenden.

Ein Schwert (wenn es keine abgerundeten Klingen, Spitzen etc hat) ist eine Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) Waffengesetz der BRD.

Zur Einfuhr von Waffen siehe hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html;jsessionid=A3109612B69A20AB3FB82658CF36A266#doc100774bodyText1


Petra0987654321 
Beitragsersteller
 15.02.2015, 10:51

ha ha ha ha, guter Hinweis. Da steht:

" Es ist ratsam, sich vor dem beabsichtigten Verbringen bzw. der Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland zu informieren, ob dies zulässig ist. "

"Das illegale Verbringen bzw. die Mitnahme von Waffen und Munition in die Bundesrepublik kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft werden. "

ui, das will ich aber nicht. Dann lass ich lieber dieses Schwert da liegen. Will mich ja nicht strafbar machen.

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Samurai und zweiter Weltkrieg ?

Du musst es auf jeden Fall vorher als "Waffe" mindestens aber als "Waffenähnlich" angeben und es entsprechend verpacken .

Ob du es überhaupt einführen darfst und was es kostet, solltest du auch VORHER beim Zoll erfragen..

Ich kann mir auf dem Markt

in MALAYSIA ! ! !

ein wunderbares ECHTES ! Schwert kaufen.

Niemand vom deutschen Zoll in ganz Malaysia zu sehen, aber die stehen wohl an der Grenze. Also, was tun ?