Außergerichtliche Einigung Targobank Kredit / Vergleich selbst machen?

Hallöchen ,

ich hoffe hier auf Hilfe bzw Ratschläge, vllt hat jemand so etwas schon gemacht. Folgendes , ich habe einen Kredit bei der Targobank i.H.v knapp 21.000€ offen. Er wurde 2011 von mir genommen für meinen ex Freund. Seither bezahle ich ihn alleine mit monatlich 400€ momentan , zwischendurch habe ich umgeschuldet damit die Zinsen niedriger werden. Mittlerweile bin ich wieder mit dem Kredit bei der Targobank. Leider bin ich vor 2 Jahren krank geworden und befinde mich jetzt in einer beruflichen Reha. Bzw einer Umschulung.
Eine Versicherung habe ich damals bei der Bank nicht gemacht da ich eine krankentagegeldversicherung hatte die im Notfall den Ausgleich schaffen sollte.

leider hat sich die Versicherung nicht an die Vereinbarung gehalten und nicht mehr bezahlt. Seit 2 Jahren habe ich ein Loch von 500€ monatlich dadurch ( das ganze ist beim Gericht mittlerweile )

meine Umschulung habe ich vor 3 Wochen begonnnen. Leider reicht das Geld hinten und vorne nicht und ich werde auf kurz oder lang nicht mehr bezahlen können.

Zu erwähnen ist das ich IMMER meine Rate bezahlt habe und nie Schwierigkeiten hatte.

Nun möchte ich die Reißleine ziehen denn ich bin Mittlerweile nervlich am Ende , ich komme keinen Monat hin und wegen meiner Erkrankung kann ich keinen 2. Job annehmen.

eine Insolvenz möchte ich aufjedenfall vermeiden. Nun hat meine Mutter mir angeboten 10.000€ zu geben und diese für einen Vergleich bei der Bank zu nutzen.
für mich gibt es nur diesen einen Ausweg oder Insolvenz, ich bin echt am Ende mit meiner Kraft. Vor 4 Monaten war ich schon auf der Bank und habe nach einer Lösung gefragt aber leider konnte die Dame mir nicht helfen.

meine Frage : habt ihr sowas schon gemacht ? Wie gut stehen die Chancen auf einen positiven Ausgang der Lage ?
denkt ihr die Bank gibt sich mit 10k zufrieden bei einer offen Summe von 21k

ich würde mich über Antworten freuen

Kredit, schuldenberatung, Geld, Bank, Insolvenzverfahren, Targobank
Privatinsolvenz im Bewerbungsgespräch ansprechen?

Hallo ihr Lieben,

ich befinde mich seit Februar 2018 in einer Privatinsolvenz. Habe dann im Juli den Job gewechselt, wurde aber in der Probezeit nach wenigen Tagen gekündigt. Grund: "... wir haben erfahren, dass Sie in einer Privatinsolvenz sind... ".

Da es in der Probezeit war, hatte ich ja keine Chance dagegen anzugehen.

Nun suche ich einen neuen Job und bin mir total unsicher, ob ich die PI im Bewerbungsgespräch ansprechen soll oder nicht?!

Ich möchte nicht noch einmal so eine Pleite erleben...

Ich brauche aber dringend einen Job, damit ich die PI innerhalb von drei Jahren abschließen kann. (Habe ganz gut verdient und die Schuldensumme ist auch nicht sooo hoch, weswegen ich dafür ganz gute Karten habe bzw. hatte, wenn ich jetzt nicht schnell einen Job finde und weiter auf mein Insolvenzkonto einzahlen kann.)

Vor Jobantritt hatte ich meinen Insolvenzverwalter gefragt, ob ich den pfändbaren Teil meines Einkommens selbst an den Verwalter abtreten kann ohne AG Pfändung (damit dieser nichts davon erfährt), aber leider hat der Insolvenzverwalter dem nicht zugestimmt und meinen Arbeitgeber informiert. Diese Möglichkeit fällt also weg.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation?

Ich muss sagen, dass es ganz schön an mir kratzt und ich traue mich gar nicht mehr so richtig, mich überhaupt zu bewerben aus Angst, wieder abgelehnt zu werden.

Vielleicht hat hier ja jemand Tipps.

Vielen Dank im Voraus.

Insolvenzverfahren, Privatinsolvenz, Treuhänder, Jobwechsel
Wie wird gepfändet wenn beide Ehepartner insolvent sind und beide Einkommen haben?

Hallo. Meine Frage: Wie wird gepfändet wenn beide Ehepartner mit7Jährigen Kind im Insolvenzverfahren sind und beide Einkommen haben ?Also Ich (der Mann) habe netto 1755 € Einkommen und meine Frau hat 600 €Nettoeinkommen zuzüglich164 €Kindergeld. Macht also zusammen 2519 € . Sind beide in verschieden Insonvenzverwaltungen zugeteilt.Wie wird jetzt gepfändet? Wird alles zusammen inkl. Einkommen Ehefrau und K-Geld addiert und dann nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen gepfändet?(In meinen Fall 2 unterhaltspflichtige Personen) ? (Leuchtet mir nicht ein,weil wir beide verschiedene Insolvenztreuhändler haben) (Demnach müsste ja dieser pfändbare Betrag von 379,01 laut Tabelle ja geteilt werden und in die entprechenden Insolvenzinstitute verteilt werden.) Oder Wird das Geld der Ehefrau nicht hinzugerechnet und jeder also gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet ? (Sprich jeder hat eine unterhaltspflichtige Person ( Das Kind ) Also 197,05 € laut Tabelle bei 1755 € Einkommen. Und die 600 € der Ehefrau wären dann nicht pfändbar?Wie einigen sich die verschiedenen Insolvenzverwalter hier? Oder Wird jetzt ein Vollstreckungsgericht entscheiden ob ganz oder teilweise unterhaltspflichtige Personen bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen sind? Und wie einigen sich da die Insolvenzverwaltungen? Mir ist keine Regelung bekannt. Lieben Gruß Tabularasa

Insolvenzverfahren
Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

Hallo,

Ich habe zwar schon einige ähnliche Beiträge gelesen aber meine Frage konnte nicht beantwortet werden. Und zwar suche ich schon lange eine Wohnung und würde die Miete auch vom Jobcenter bezahlt bekommen. Ich bin trotzdem erst 19 und werde im April 20. Da ich zu jung bin, wollen viele natürlich einen Bürgen. War heute bei einer Genossenschaft, wo ich einen Antrag ausgefüllt habe und einen Zettel für einen Bürgen mitbekommen habe. Der einzige, der für mich Bürgen könnte, wäre mein Vater. Die von der Genossenschaft meinte, es wäre auch egal wenn er Rentner wäre, Hauptsache er hat drei Kaltmieten als Einkommen also circa 1200€ meinte sie. Habe meinen Papa angerufen und er meinte er hat so circa 1100€ und n paar zerquetschte im Monat als Einkommen. Ist momentan nur Übergangsgeld weil er durch Krankheit seinen Beruf leider nicht mehr ausüben kann. Leider hat er in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und einige Schulden angehäuft und seit letztem Jahr läuft ein Insolvenzverfahren. Auf dem Zettel muss man auch ankreuzen, ob in den letzten 5 Jahren Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen und unter anderem auch ein Insolvenzverfahren stattgefunden haben. Und meine Frage ist natürlich, ob er 1. mit den 1100€ Bürgen kann, und 2. ob er trotz dieser Insolvenz bürgen kann. Das Einkommen hat er ja das kann er auch nachweisen nur wäre es schade, wenn es an der Insolvenz scheitert. :( Er hat sein Leben mittlerweile im Griff und man hat ja dann auch eine Art Betreuer soweit ich das gelesen habe?! Also geht er mit Bedacht mit dem Geld um. Ich habe natürlich keine Schulden und er weiß auch, dass er sich da auf mich verlassen kann. Andere Familienmitglieder habe ich leider nicht mehr, so dass auch sonst keiner für mich bürgen kann. Ist die Insolvenz ein Ausschlusskriterium für die Genossenschaft als Bürge? Er hat zudem ein Pfändungsschutzkonto also den Betrag von circa 1080€ hat er sowieso immer und mehr auch soweit ich weiß. Hat er mir zumindest gezeigt seinen Kontostand. Also genug Geld ist auf jeden Fall da. Bin etwas verzweifelt und eine Frage habe ich auch noch. Kann, wenn mein Vater nicht akzeptiert wird, auch mein Freund bürgen? Sind schon seit drei Jahren zusammen und er ist sowieso volljährig. Ist das vom Vermieter abhängig wen er als Bürge akzeptiert?

Schon mal vielen Dank für Antworten!:)

Wohnung, Bürge, Bürgschaft, Insolvenzverfahren, Mietbürgschaft, Privatinsolvenz, bürgen
Meinung des Tages: Sind Kaufhäuser noch zeitgemäß und wie könnte man sie am besten retten?

Die Schlagzeilen um Insolvenzen großer Kaufhäuser reißen nicht ab. Der neuste Hammer ist nun die Verkündung der Insolvenz des bekannten Berliner KaDeWe-Group. Doch woher kommt es, dass Kaufhäuser mit solchen Problemen zu kämpfen haben - sind sie noch zeitgemäß?

Welche Kaufhäuser betroffen und was die Gründe dafür sind

Zur KaDeWe-Group gehören die Luxuskaufhäuser KaDeWe in Berlin, Oberpollinger in München sowie das Alsterhaus in Hamburg. Trotz der Insolvenzanmeldung geht der Betrieb erst einmal weiter.

Obwohl die KaDeWe-Group im Geschäftsjahr 2022/2023 Erlöse von knapp 728 Millionen Euro erzielte und somit das umsatzstärkste Geschäftsjahr ihrer Geschichte verzeichnet hat, ist das Geschäft nicht profitabel. Der Grund dafür sind die Mietpreise der Immobilien. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 seien die Mieten um fast 37 Prozent gestiegen - der Ausblick auf das nächste Jahr lässt weitere Steigerungen erahnen.

Die Rolle der Signa Holding

Besonders die Signa Holding wurde in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder kritisiert.
Besonders die Insolvenz - es ist die dritte Insolvenzmeldung des Unternehmens - von GKK (Galeria Karstadt Kaufhof) hat für großes Aufsehen gesorgt. Seit 2018 gehört GKK komplett dem Signa-Imperium an - und dessen Insolvenzen schädigen nun massiv Galeria.
Auch bei der KaDeWe Group ist Signa beteiligt - Rene Benkos Unternehmen hält 49,9 Prozent der Anteile, die Central Group aus Thailand 50,1 Prozent.
Den Angaben zufolge gehören die Immobilien in den besten Innenstadtlagen Signa. Auch beim Kaufhauskonzern GKK war einer der Gründe für die Insolvenzen die hohe Miete: Beispielsweise in Köln machten allein die Mietkosten 35 Prozent aus - angesetzt sind normalerweise zehn bis 14 Prozent.
Am Beispiel der GKK könnte die Insolvenz-Meldung der Versuch einer Abkopplung vom Signa-Chaos sein. Das Unternehmen könnte sich aus alten Verträgen lösen - doch auch die GKK bräuchte einen neuen Investor, sodass die verbliebenen 60 Filialen (zuvor 92) den neuen Kern einer neuen Galeria bilden könnten.

Wie konkret es mit den Kaufhäusern der KaDeWe Group langfristig weitergehen wird, ist aktuell noch unbekannt - wie bereits oben beschrieben steht nur fest, dass sie vorerst geöffnet bleiben sollen.

Unsere Fragen an Euch: (Wie) sollten Warenhäuser unterstützt werden? Sollte der Staat an dieser Stelle mehr eingreifen? Sind Kaufhäuser dieser Art überhaupt noch zeitgemäß und nutzt Ihr sie?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/galeria-karstadt-kaufhof-insolvenz-signa-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/unternehmen/kadewe-insolvenz-100.html

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Was passiert mit zuviel gepfändetem Gehalt in Restschuldbefreiungsphase?

Ich habe zum 15.04.2018 meine frühzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragt und diese auch erhalten.

Der Insolvenzverwalter schrieb während der Klärung ob die frühzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden kann ans Gericht das ich für den halben Monat April die Hälfte des monatlichen Pfändungsbetrages zurück erhalten soll.

Bis zur Entscheidung ob dem Restschuldbefreiungsantrag stattgegeben wird wurde dann noch 3 Monate weiter gepfändet und mit der Abschlussrechnung sollte ich lt. Insolvenzverwalter das zuviel gepfändete Geld ( also das was über den 15.04.weiter gepfändet wurde) zurück erhalten. Das ist auch geschehen aber ich habe nur 905€ zurück erhalten anstelle von 1313€. (1x die zuviel gezahlte Hälfte von 375€ (187,67) vom 15.04. bis 30.04 und 3 Monate lang den mtl. Pfändungsbetrag 375€ (Mai, Juni, Juli). Ergibt 1313€ - 905€ Überweisung vom Insolvenzverwalter an mich = 408€ fehlen / Rest.

So wie ich jetzt in Erfahrung bringen konnte sind die Kosten von Gericht und Insolvenzverwalter ja schon getilgt, sonst hätte das Gericht der Restschuldbefreiung / dem Ende der Insolvenz ja nicht zugestimmt, oder ?

Was ist dann aber mit den 408€ die der Insolvenzverwalter noch einbehalten hat ? Die gehören doch überhaupt nicht mehr zur Masse da zuviel bzw darüber hinaus gezahlt wurden.

Wieso können dann bitte ggf. noch Kosten in Höhe von 408€ anfallen ?! Müsste ich die dann nicht auch noch zurück bekommen??

Auch hat mir der Insoverwalter nicht mal eine Abschlussrechnung gezeigt wo er das rechtfertigt.

Ist das alles rechtens !?

Recht, Insolvenzverfahren, Wirtschaft und Finanzen
Was fällt alles in die Privatinsolvenz mit rein?

Guten Tag.

Ich habe einen Rechtsanwalt angagiert und möchte in die Privatinsolvenz gehen.

Jetzt hat er alle Gläubiger angeschrieben wegen einem außergerichtlichen Vergleich und hinterher kann ich erst einen Antrag auf die Insolvenz stellen.

Die Gläubiger haben eine Frist bis zum 16.12 bekommen. Mir ist aufgefallen das ich einen Gläubiger vergessen habe und diesen Monat immernoch an ihn bezahlt habe. Habe die Zahlung sofort eingestellt und meinen Rechtsanwalt darüber informiert.

Meine Frage ist jetzt.

Der vergessene Gläubiger ist von 02 Telefonica, wo ich eine Handyfinanzierung gemacht habe und mtl. ca. 29€ bezahlen muss. (habe ich jetzt eingestellt)

Eine Freundin von mir hat bei 02 Telefonica einen Mobilfunkvertrag, wo ich damals für sie unterschrieben habe und auf meinen Namen läuft.

Sie bezahlt den Vertrag aber und das wird ihr mtl. von ihrem Bankkonto abgebucht.

Ich darf lt. meinen Anwalt an keinen Gläubiger mehr was bezahlen, weil dad sonst als Betrug gilt und als Bevorzugung der anderen. Deswegen habe ich die Handyfinanzierung eingestellt.

Meine Freundin zahlt aber den Vertrag weiter an 02, aber läuft auf meinen Namen. Komme ich in Schwierigkeiten, weil das ja ein Gläubiger von mir ist und ich alles einstellen muss. Was soll ich tun? Sie hat eine Vertragsumänderung probiert aber das geht nicht weil der Vertrag schon gekündigt worden ist von ihr und im November 2021 ausläuft....

Schuldnerberatung, Schulden, Recht, Gläubiger, Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Privatinsolvenz, schuldnerberater
Wann würdet ihr in eine Privatinsolvenz gehen, wenn ihr mit 23 Jahren schon 30.000€ Schulden hättet und noch keine Ausbildung abgeschlossen habt?

Diese Frage stelle ich mir, weil sich jemand aus meinem Freundeskreis in so einer Situation befindet.

Konkret geht es dabei um einen 23 Jahre alten Freund, der bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und auch bisher noch nicht wirklich etwas gearbeitet hat, aber schon 30.000€ Schulden angehäuft hat.

Bezüglich des Abzahlens der Schulden wird es schwierig. Dieser Freund hat nur einen Förderschulabschluss. Zudem wurde wegen Eigenverschulden eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk abgebrochen. Daraufhin folgten 5 Jahre des Nichtstuns.

Überhaupt eine Arbeit zu finden, wird also schwierig werden. Bis dato ist dieser Freund auf Sozialhilfe angewiesen.

Ein Insolvenzverfahren dauert nur noch 3 Jahre. Das heißt, mein Freund wäre innerhalb von 3 Jahren wieder schuldenfrei.

Die Frage ist, wann der richtige Zeitpunkt wäre, ein Insolvenzverfahren einzuleiten?

Jetzt gleich?

Oder sollte mein Freund noch so lange warten, bis er 25 ist und die volle Höhe des Regelsatzes bekommt, weil dann wie Wahrscheinlichkeit geringer ist, wieder neue Schulden anzuhäufen?

Oder wäre es wohl noch eine gute Option, zeitnah eine Ausbildung zu beginnen und direkt dann in eine Verbraucherinsolvenz zu gehen, da die Schulden dann direkt nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung getilgt wären?

Oder gar nicht, beziehungsweise erst nach etwas längerer Zeit?

Da mein Freund ein P Konto hat, werden nur monatlich eingehende Beträge gepfändet, deren Höhe rund 1180€ übersteigt.

Da in diesem Fall in absehbarer Zeit die monatlich eingehenden Beträge sowieso nicht einmal ansatzweise an die 1180€ kommen, wäre ein Insolvenzverfahren nicht sonderlich dringlich.

Also wäre die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eventuell erst sinnvoll, wenn absehbar wäre, in weniger als 3 Jahren ein Einkommen zu haben, das die Pfändungsschutzgrenze von rund 1180€ übersteigt?

Jetzt gleich 44%
Gar nicht, oder erst nach längerer Zeit 44%
Erst nach Beginn einer Ausbildung 11%
Noch warten bis 25 0%
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Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

Guten Tag,

Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).

Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.

1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?

2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?

3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?

4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?

5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?

6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?

7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?

8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?

Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!

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