Ich habe zum 15.04.2018 meine frühzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren beantragt und diese auch erhalten.

Der Insolvenzverwalter schrieb während der Klärung ob die frühzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden kann ans Gericht das ich für den halben Monat April die Hälfte des monatlichen Pfändungsbetrages zurück erhalten soll.

Bis zur Entscheidung ob dem Restschuldbefreiungsantrag stattgegeben wird wurde dann noch 3 Monate weiter gepfändet und mit der Abschlussrechnung sollte ich lt. Insolvenzverwalter das zuviel gepfändete Geld ( also das was über den 15.04.weiter gepfändet wurde) zurück erhalten. Das ist auch geschehen aber ich habe nur 905€ zurück erhalten anstelle von 1313€. (1x die zuviel gezahlte Hälfte von 375€ (187,67) vom 15.04. bis 30.04 und 3 Monate lang den mtl. Pfändungsbetrag 375€ (Mai, Juni, Juli). Ergibt 1313€ - 905€ Überweisung vom Insolvenzverwalter an mich = 408€ fehlen / Rest.

So wie ich jetzt in Erfahrung bringen konnte sind die Kosten von Gericht und Insolvenzverwalter ja schon getilgt, sonst hätte das Gericht der Restschuldbefreiung / dem Ende der Insolvenz ja nicht zugestimmt, oder ?

Was ist dann aber mit den 408€ die der Insolvenzverwalter noch einbehalten hat ? Die gehören doch überhaupt nicht mehr zur Masse da zuviel bzw darüber hinaus gezahlt wurden.

Wieso können dann bitte ggf. noch Kosten in Höhe von 408€ anfallen ?! Müsste ich die dann nicht auch noch zurück bekommen??

Auch hat mir der Insoverwalter nicht mal eine Abschlussrechnung gezeigt wo er das rechtfertigt.

Ist das alles rechtens !?