Hallo,
ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe als Haushaltshilfe angemeldet.
Jetz habe ich von der Kreisverwaltung Abfallwirtschaft ein Schreiben bekommen, dass ich wegen der Gewerbeanmeldung Müll anmelden muss.
Da meine Tätigkeit ja nur in den Wohnungen/ Häuser meiner Kunden ausgeübt wird und meine Gewerbeadresse bei mir privat ist, fällt somit auch kein Müll an - welchen auch.
Also Putzmitttel (Behälter) werden von den Kunden gestellt und bleibt auch in deren Häuser.
Wenn ich jetzt mal so überlege fallen wenn bei mir nur wirklich Briefe an (Schätzungsweise 2-4 Briefe ca.), also wirklich nur im geringem Maße, da bekomm ich ja nicht mal die kleinste Tonne (140 L) in einem Jahr voll.
Laut der Kreisverwaltung ist man verpflichtet mind. eine Restabfalltonne zu bezahlen. Aber wieso soll man diese bezahoen, wenn ich nicht mal Restmüll für das Gewerbe habe?
Ich bin gerne bereit Müllgebühr zu bezahlen, wenn ich aber wirklich auch Müll produziere - aber es ist ja nicht so und die 2 Briefe wenn überhaupt so viele sind - kann ich ja wohl im Haushaltsmüll entsorgen.
Vorallem kostet so eine kleine Restabfalltonne 210 euro im jahr. Wieso muss man das zahlen wenn dafür kein müll anfällt.
Habt ihr mit sowas Erfahrungen gemacht oder könnt Ihr mir Tipps geben? Ist sowas überhaupt zulässig, Geld für etwas zu verlangen, obwohl kein Gebrauch/ Nutzung anfällt? Wie ist da die Rechtsgrundlage wisst ihr das zufällig?
Vielen Dank für eure hilfreichen antworten.
Gruß