Wird das Einkommen des Ehegatten bei einer Privatinsolvenz mit angerechnet?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Ehe ändert nichts. Es waren vorher Deine Schulden und die sind es auch nach der Hochzeit. Dein Freibetrag ist Dein Freibetrag. Selbst wenn Dein Mann 100.000 Euro im Monat verdient. Solltest Du Schulden beim Finanzamt haben, solltet ihr nach Eheschließung keinesfalls zusammenveranlagen. Das ist nämlich das einzige Szenario, beidem Dein Mann dann zur Kasse gebeten würde

Nein, damit hat er nichts zu tun, zumal ihr wohl auch nicht verheiratet seit.


Serenity1991 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 17:25

Wir heiraten in einer Woche, sorry hab ich vergessen dazuzuschreiben :)

Artus01  02.10.2019, 17:26
@Serenity1991

Egal, deine vor der Ehe entstandenen Schulden sind nicht sein Problem.

Erstmal herzlich Gromek. Finanziell und gesundheitlich angeschlagen und drei Kinder und will trotzdem geheiratet werden. Alle Achtung und ich meine das nicht bös.

Zu deiner Frage:

Der Gesetzgeber nötigt dich zu Verrenkungen. Am besten kein gemeinsames Konto, keine gemeinsamen Anschaffungen. Ein Konkursverwalter oder wer auch immer wird dort immer seinen Schnabel anzufeuchten wollen.

Während einer Privatinsolvenz heiraten? - Geht das?


Serenity1991 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 22:20

Naja die Kinder kamen vor den gesundheitlichen Problemen. _Und durch die gesundheitlichen Probleme eben das finanzielle,da arbeiten nicht wirklich ging..Weiß ja nicht,was es da zu lachen gibt.. gemeinsames konto usw werden wir sowieso nicht machen,das weiß ich ja. aber muss ich dem insolvenzverwalter mitteilen,was er verdient?

Nein, nur der Schuldner haftet.


Serenity1991 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 17:25

Auch,wenn man verheiratet ist ?Wir heiraten in 1 Woche

Serenity1991 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 17:26
@NOKONA

Ok eigene Erfahrung oder woher wissen sie das genau?

Serenity1991 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 22:21
@EXInkassoMA

mir ging es halt drum ob sein einkommen mit angerechnet wird also nicht seind sondern meins gepfändet werden kann. falls der insolvenzverwalter zb nach seinem einkommen fragt und dann sagt ja kann mein einkommen ja pfänden weil der mann soviel verdient

EXInkassoMA  03.10.2019, 18:46
@Serenity1991

Es geht jetzt nur um Deine geplante Inso ? Also das Deine Schulden nicht vom künftigen Ehemann ubernommen werden müssen ist ja klar ?

Serenity1991 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 13:57
@EXInkassoMA

ja klar,aber ob die zb sagen, ja er verdient 3000 er muss zwar nichts zahlen aber ich meinen verdienst von 450 (ist ja unter der pfändungsgrenze aber dass die sein einkommen eben dazurechnen als haushaltseinkommen)