Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es bei "NICHT" Eintragung ins Grundbuch?

Hallo zusammen.

Meine Verlobte und ich wollen ein Haus Kaufen ( Haus gehört noch dem Bruder und ist Erbe der Familie).

Abkaufen sollen wir für 120.000€ und es müssen noch ca. 100.000€ Investiert werden.

Sie bekommt von Ihrem Vater 80.000€ Dazu. Heißt zusammen müssen wir dann noch 140.000€ Aufnehmen. Soweit kein Problem.  

Jetzt kommt aber das blöde bei der ganzen Sache.

Da Es ihr Erbe ist, und Sie Ein Großteil von dem Vater an Geld bekommt, ist das mit dem Grundbucheintrag keine Frage.

Sie Arbeitet Halbtags und hat ein Kind. Könnte bei Trennung das Haus nicht halten weil sie mich nicht auszahlen könnte. Ich Sie allerdings schon, sodass Sie ( im schlimmsten Fall) IHR Haus verlieren würde und ich günstig an ein Haus  käme… Das will natürlich keiner. Ich für meinen Teil möchte aber abgesichert sein, wenn ich 70.000€ in ein Haus stecke, welches mir nicht mal zu Anteilen gehört.

Jetzt Kam die Idee auf mit Einer Erhöhten Grundschuld zu meinen Gunsten. Das Findet ihr Papa aber auch nicht gut, da die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird. Ich weiß nicht genau wie das Funktioniert. Anscheinendwill man Partout nicht, dass mein Name irgendwo Steht was in Verbindung mit dem Haus ist um sich abzusichern.

Ich möchte aber auch nicht bei einer Trennung mein ganzes Geld für, im Enddefekt „nichts“ investiert haben.

Was für Möglichkeiten gibt es noch?  Wäre über Antworten sehr Dankbar. Vielleicht auch mit Links zum Nachlesen.

Recht, Immobilien, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld., Grundstück
Nach Zuschlag Teilungsversteigerung, Grundbuchzins zahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe eine dringliche Frage: Folgender Sachverhalt

  • Eine Wohnung als Eigentum gehört Frau A und Hr. B zu je 1/2
  • Nun wurde die Wohnung im Verfahren der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vom Amtsgericht ZZ von Hrn C ersteigert.
  • Das höchste Gebot setzte sich zusammen aus Bargebot (275.000 EUR) und bestehenbleibenden Rechten (Grundschuld 200.000 Bank D, 14% Zinsen)

-> Gesamt als 475.000 EUR.

  • Sicherheitsleistung i.h.v. 39.000 EUR wurde einbehalten und gegen das Bargebot aufgerechnet.
  • Nun muss Hr C die Grundschuld i.h.v 200.000 der Bank D ablösen um selbst finanzieren zu können.
  • Das Bargebot beim Amtsgericht ZZ in offener Höhe von 236.000 EUR muss auch zügig beglichen werden, da es mit 4% per Anno verzinst werden muss.

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Fragen:

  • Kann die Bank D den Vollzug der Löschungsbewilligung verhindern oder ablehnen?
  • Wie hoch wird der Betrag wahrscheinlich sein um die Löschungsbewilligung in diesem Fall / Verfahren zu erhalten?
  • Muss bei diesem Zwangsvollstreckungsverfahren auch der 14% Zins auf die Grundschuld bezahlt werden?

Angeblich sind nun neben der Grundschuld von 200.000 EUR der Bank D noch 14% Zinsen pro Jahr zu zahlen i.H. der Grundschuld. Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft (vor 14 Monaten).

  • Welche wichtigen Dokumente / Bestätigungen sollte Hr. C von der Bank D bei Begleichung des Betrags der Grundschuld verlangen um sie seiner Bank vorlegen zu können.

Danke euch für die Hilfe

LG

Recht, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Zinsen, Wirtschaft und Finanzen
Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

Angenommen, auf einem Haus, das 60000 Euro wert ist, sind 25000 Grundschuld eingetragen von einer Bank. Da wurde mal vor Längerem ein Kredit aufgenommen, bei dem das Haus als Sicherheit hinterlegt wurde.
Der rdit ist noch lange nicht abbezahlt, noch rund 22000 Restschuld übrig.

Nun sagen wir mal, muss der Hausbesitzer plötzlich ins Pflegeheim.
Geld muss also her, von daher kommt er um einen Hausverkauf nicht drumherum.
Sagen wir mal, es fände sich ein Käufer, der das Haus für 45000 kaufen würde.

Wie geht es nun weiter?
Insbesondere was passiert mit der Grundschuld?

Erhält der Verkäufer nun die 45000 und muss damit direkt die kompletten 22000 der Bank abbezahlen?
Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.
wird da dann die grundschuld vor/beim Verkauf gelöscht und damit das Darlehen der Bank sofort fällig?

Oder wie läuft sowas ab?

B) Leicht andere Situation:
Situation wie oben, aber an Rangstelle 2 des Grundbuchs befindet sich noch ein Wohnrecht im Wert von 25000 Euro (von Gutachter oder sowas festgestellt, also sicher)

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?
Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Bliebe da für den Verkäufer überhaupt noch Geld übrig mit dem er sich das Heim leisten könnte bzw. die er in den ersten Monaten im Heim verleben könnte?

Haus, Wohnrecht, Recht, Grundbuch, Grundschuld., Verkauf, Wirtschaft und Finanzen
Woher bekommt man diese Dokumente rund ums Haus?

Hallo,

nach viel Hin und her hat sich Jemand Seriöses gefunden, der meiner Oma einen Kredit geben möchte, allerdingss im Rahmen einer Grundschuldeintragung.

Ist an sich auch kein Problem, lediglich sind wir bei den geforderten Dokumenten etwas verwirrt.

Dort wird unter Anderem betreffend Haus/Grundstück gefordert:

· Lichtbilder (4x außen, Wohnzimmer, Küche, Bad)

· Grundbuchauszug

· Flurkarte

· Berechnung Wohn-/Nutzfläche

· Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

· Baubeschreibung

Grundbuchauszug ist klar, gibts beim Grundbuchamt.

Aber die restlichen Sachen?

Weiß da jemand von euch, wie oder wo man das herkriegen könnte?

Da sind auch ein paar Fragebögen dabei, wo so Sachen gefragt werden wie:

Objektszustand (sehr gut-sanierungsobjekt)

Wohnlage

Lage Lagebeurteilung Gebietsbeurteilung Umfeld Straßenausbau Ver/Entsorgung Bauweise Gütesiegel Gebäudeart

etc. etc. etc.

Das sind Alles Sachen, wo wir uns weder auskennen noch teilweise nicht mal wissen was gemeint ist!

Wo könnte man die nötigen Infos für diese Fragebögen herausfinden, bzw. wer könnte uns da die nötigen Auskünfte geben?

Danke schon einmal für alle Antworten!

Edit:
Zur Ergänzung:
Ich bzw. die Eigentümerin wohnt in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
und sie hat praktisch keine Dokumente vom haus mehr, da 1. ihr verstorbener mann Alles Wichtige verwaltete und
2. Sie selbst nicht das haus gebaut haben sondern dieses nach dem tod der Vorbesitzerin von deren Erben gekauft haben. Dabei wurden wahrscheinlich viele Dokumente auch einfach nicht überreicht.

Man gehe also einfach davon aus dass die Eigentümerin wirklich gar keine Dokumente zum Haus hat und demnach Alles Neu besorgen muss.
und selbstredend auch keinerlei Angaben rund ums Haus machen kann da sie das meiste schlicht gar nicht weiß und/oder im Laufe der Zeit vergessen wurde.

Kredit, Grundbuch, Grundschuld.
teilungsversteigerung grundschuldablösung

Hallo zusammen,

ich habe als ehemaliger miteigentümer durch eine teilungsversteigerung "mein" haus ersteigert. die zweite ehem. miteigentümerin wollte mich mit "schmerzensgeld"-forderungen erpressen, weshalb es keine einigung auf der basis des verkehrswertes gab. die rechtspflegerin nahm die grundschuld in das mindestgebot mit auf. im zuschlagsbeschluss heisst es, dass die grundschuld als eingetragenes recht bestehen bleibt. diese grundschuld, gläubiger sparwo-bank, valutiert nur noch mit einem bruchteil des nennbetrages. seitens der örtlichen filiale der bank hiess es bislang, die bank würde sich nur für die noch valutierte grundschuld interessieren. der rest sei ihr egal. ich habe nur letzteren betrag noch abzuzahlen. die bank würde nichts weiter unternehmen. die grundschuld sei ein der sicherung eines darlehens dienendes recht. nun kommt aber die bank doch und will innerhalb 4 wochen den gesamten nennbetrag eingezahlt haben. das ist natürlich ein problem und vor allem ärgerlich, da ich ja irgendwann mal nahezu die hälfte des betrages (nicht valutierte gs) zurückgewährt bekomme, oder? warum wird die bank hier eigentlich überhaupt aktiv? worauf kann sie sich berufen? nach dem bgh-urteil vom oktober 2010 hat doch nicht einmal der weichende alt-miteigentümer einen unmittelbaren anspruch auf finanzielle ablösung mehr.

Zwangsversteigerung, Immobilien, baudarlehen, Grundschuld., Teilungsversteigerung
Kredit ohne Einkommen aber mit Haus als Sicherheit?

Hallo,

mein Vater und ich befinden uns momentan in einer schwierigen Lage.

Er kann nicht arbeiten da er an den Beinen erkrankt ist und kaum laufen kann. Für eine nötige Operation fehlt das Geld und die Krankenkasse übernimmt nicht alles.

Ich selbst bin auch volljährig, habe aber momentan ebenfalls keine feste Arbeit und es fällt mir auch schwer einen zu finden da ich keinen Führerschein habe. (Und ohne das nötige Kleingeld natürlich auch keinen machen kann.)

Da langsam alle anderen Möglichkeiten keinen Sinn mehr ergeben haben wir uns bereits über einen Kredit unterhalten, nun wollte ich mal eure Meinung zu dem Thema hören, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Zuerst mal ein paar Fakten:

Meinem Vater gehört unser (großes) Haus (~280m² Wohnfläche auf 3 Etagen und dazu noch voll unterkellert.). Vergleichbare Immobilien in unserer Gegend wurden in den letzten Jahren für um die 320.000€ verkauft.

Wir würden gerne etwa 15.000€ Kredit aufnehmen um wieder auf die richtige Bahn zu kommen.

Mit diesem Geld könnte ich selbstverständlich auch meine Führerschein machen was mir die Möglichkeit geben würde einen harten, aber gut bezahlten Job zu bekommen.

Das ist natürlich viel Geld, allerdings muss man ja auch viel zahlen um das Haus am laufen zu halten.


Jetzt zur eigentlichen Frage:

Wie hoch denkt ihr sind die Chancen das wir diese Summe bekommen? 10.000€ sind zur Not auch noch in Ordnung.

Eigentlich will die Bank ja sicher gehen das es nicht zu einer Zwangsversteigerung kommt, eben durch den Nachweis eines fortlaufenden Einkommens. Andererseits können wir, sofern es denn klappt, auch in kurzer Zeit eine Menge Geld verdienen und damit den Kredit auf jeden Fall abzahlen.

Ein schlechtes Verhältnis haben wir zur Bank auch nicht, wir haben keine Schulden und haben noch nie einen Kredit aufnehmen müssen oder sind mir Zahlungen in Verzug gekommen.


Solltet ihr euch mit dem Thema auskennen, lasst es mich bitte wissen. :)

Kredit, Haus, Bank, Grundschuld.
Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung
Hauskauf mit Anzahlung aber nicht gelöschter Grundschuld

Hi,

wir haben ein Haus gekauft (Notarvertrag unterschrieben, Kredit unterschrieben). Einzug ist allerdings erst in einem Jahr d.h. September 2015.

Vorab ist eine Anzahlung i.H.v. 100.000 € fällig, welche zur Löschung der Grundschuld (steht mit 150.000 € drin) gezahlt werden sollte. Voraussetzung für die Anzahlung war eine Auflassungsvormerkung und die gesicherte Lastenfreistellung.

Nun sagt die Bank aber, dass sie erst bei voller Kaupfpreiszahlung (450.000 €) die Löschurkunde freigibt.

Der Notar sieht trotzdem alle Voraussetzungen für die Zahlung der 100.000 € gegeben und wir müssen nun innerhalb von 7 Tagen das Geld überweisen.

D.h. wir zahlen nun 100.000 € und die Grundschuld bleibt im Grundbuch trotzdem stehen, bis wir die Restzahlung (350.000 €) im September 2015 zahlen.

  1. Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? Sind die 100.000 € dann weg, wenn die Bank das Haus zwangsversteigert? Eine Forderung gegen den Verkäufer wäre sinnlos, da dieser bereits jetzt überschuldet ist. Die Grundschuld steht vom Rang über unserer Vormerkung und bei einer Versteigerung wird unsere Vormerkung gelöscht, wurde mir von Notar mitgeteilt.

  2. Es gibt eine Entschädigungszahlung, wenn der Auszug später stattfindet, diese wird vom Restpreis abgezogen, d.h. es wären nie 450.000 € zur Zahlung fällig, wäre die Grundschuld dann gar nicht zu löschen? Der Notar kann uns hier leider nicht weiterhelfen.

Recht, Immobilien, Grundschuld., Hauskauf, Anzahlung
Grundschuld im Grundbuch kann nocht gelöscht werden?

Hallo, habe mal eine Frage.

Ich habe mir im Mai 2016 ein haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde vom Notar erstellt, das Geld wirde bezahlt und die Schüßel übergeben.

Da im Grundbuch noch alte Grundschulden eingetragen waren, wurde im Kaufvertrag deutlich erwähnt, dass der Verkäufer dafür zu sorgen hat, dass die Grundschulden gelöscht werden und er für die dafür entstandenen Kosten aufkommen muss.

Soweit sogut.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch zwei Grundschuldlasten ( von 1970 DM Zeiten) stehen, die nicht gelöscht werden können da es keine Gläubiger mehr gibt( Die Firma gibt es nicht mehr). Nach ewiger Vorschung und Suche nach den Angehörigen durch den Notar hat dieser es nun aufgegeben und meint dass der Käufer sich jetzt damit baschäftigen kann.

Solange die zwei Grundlasten im Grundbuch vermerkt sind, stehe ich als Käufer im Grundbuch als Vormerkung und nicht als Eigentümer. Ich bin der Meinung dass der Verkäufer sich darum kümmern muss denn so steht es schließlich im Kaufvertrag.

Kennst sich jemand damit aus oder hatte schonmal ein ähnliches Problem?

Frage ist ob ich das als Käufer akzeptieren muss dass im Grundbuch noch alte Grundlasten stehen oder ob ich mir das garnicht zum Problem machen soll?

Und was passiert mit der Vermerkung im Grundbuch?....Eigentümer ist immernoch der Verkäufer obwohl och in dem Haus schon seit 3/4 Jahr wohne.

Grundbuch, Grundschuld., Hauskauf, Hausverkauf, Notar
Eigentümergrundschuld Anforderung nach Rechtskräftige Zuschlag?

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe eine Frage zu einem Betrag, den ich an die Erbengemeinschaft zahlen soll, von der ich ein Haus im Rahmen einer Teilungsersteigerung gekauft habe. 

Die Rechtslage ist mir nicht klar und daher bitte ich Sie hiermit um Rat. 

Zum Sachverhalt: 

Ende 2017 habe ich im Rahmen einer Teilungsversteigerung ein Haus von einer Erbengemeinschaft ersteigert. Bei der Versteigerung war keine person v. Erbengemeinschaft, kein Gläubiger anwesend, also, nur ich und die Rechtspflegerin.Die Rechtspflegerin, die die Versteigerung durchführte, benannte im Versteigerungstermin, dass es im Grundbuch ein bestehen bleibendes Recht in der Abt.x zugunsten eines Bank (Gläubiger) in Höhe von 30t€ gäbe. Laut telefonische info hat die Rechtspflegerin erfahren das die Schulden beglichen, aber, noch im Grundbuch eingetragen sind. Natürlich kann sie darüber kein Sicherheit geben. Neben dem höchsten Gebot (Kaufpreis des Hauses) sei dieser Betrag dazugerechnet worden. Zuschlag+ 30t€ also. Angefordert wurde von mir nur der Betrag des höchsten Gebots. Diesen hatte ich vor dem Verteilungstermin an das Gericht überwiesen. Den Beschluss mit der „Bestehen bleibende Rechte an XY Gläubiger“ habe ich bekommen und es ist mittlerweile Rechtskräftig. Habe d. „Grunderwerbsteuer“ bezahlt und warte auf den Grundbucheintrag. Die Gläubiger (Bank) haben mir mittlerweile bestätigt das es SCHULDENFREI ist und ich ein 2. Löschungsbewilligung bekommen kann. Die Schuld wurde von den Vorbesitzern bereits voll getilgt, aber die Löschung im Grundbuch NICHT durchgeführt. Die Löschungsbewilligung ging vor Jahren an die Kreditnehmer/in per Einschreiben.

Gestern erhielt ich vom Rechtsanwalt Parteien der Erbengemeinschaft eine Zahlungsaufforderung (€ 30t ). 

Der Rechtsanwalt formuliert:…es handelt sich um sogenannte Eigentümergrundschulden, die durch die Versteigerung für Sie wieder Fremdgrundschulden geworden sind…Der Erbengemeinschaft steht daher der Betrag von € 30t zu. „Meine Frage lautet: ist dies rechtens? Habe ich den Betrag zu bezahlen? 

1-Dürfen/KÖNNEN die den Grundschuld NACH dem ZUSCHLAG auf Egentümergrundschuld umschreiben???

2-Heute haben wir den Grundbuchauszug bekommen. im Grundbuch ist ein "REICHHEIMSTÄDTE" eingetragen. Dies soll ein grosser Vorteil für uns sein...Was wir nicht verstehen ????3-Im Grundbuch : "Löschungsbewilligung..." aber nicht i Ab IV gelöscht

3- unser RA hat die mit d Hinweis auf RHStaedte angeschrieben. Jetzt, besteht d Gegner trotzdem a. 30t€. Mit der begrundung "Zuzahlungspflicht §50 RVG".

Denn meines Laienwissens nach muss hinter einer Grundschuld eine offene Forderung stehen. Bin jedoch im Zweifel ob die Erbengemeinschaft Anspruch auf diesen Betrag hat.Wie soll ich mich im einen, wie im anderen Fall verhalten? 

Vielen Dank im Voraus und 

Mit freundlichen Grüßen 

Recht, Erbengemeinschaft, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Wirtschaft und Finanzen
Was bedeutet Grundschuld ohne Brief für die Gemeinde?

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand mit Ahnung weiterhelfen! Kurze Einleitung...im Januar 2015 verstarb der Großvater meiner Frau, zu dem seit 32 Jahren kein Kontakt bestand zur gesamten Familie. Durch Nachbarn fand das Nachlassgericht Abkömmlinge. Meine Schwiegereltern haben wegen Privatinsolvenz ausgeschlagen und meine Frau und ihre Schwestern haben beim Notar das Erbe angetreten. Basierend auf den bis dahin vorliegenden Informationen (Eigentumswohnung, kleines Restdarlehen der Bank und durchs Nachlassgericht in der Wohnung bereitgestellten Kasetten und Unterlagen) Um Einblick zu bekommen in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde der Erbschein erlassen. Alle Unterlagen wurden durchgesehen (Versicherungen, Bankunterlagen etc.) beim erhaltenen Grundbuchauszug kam es dann...eingetragen das Darlehen der Bank, was wir schon wussten, allerdings steht ein zweiter Eintrag drin der uns nun verwirrt und auf Nachfragen alle vor eine schwierige Aufgabe stellt.

"27333,57 DM Grundschuld mit 6% Zinsen für die Gemeinde xy. Gemäß Bewilligung vom 22.3.2000 brieflos eingetragen am 30.3.2000."

Der Haken daran für uns ist, auf Anfrage bei der Gemeinde besteht die Grundschuld in voller Höhe plus aufgelaufenen Zinsen vom ersten Tag an. Also eine gesamt Forderung mit heutigem Tag von 26843,28 €

Keiner kann Angaben dazu machen für was das war , geschweige warum nie wegen Nichtzahlung angemahnt bzw vollstreckt wurde. Ohne diesen Eintrag hätten wir bereits verkaufen können, trotz des Restdarlehens der Bank. Somit ist unser Interessent natürlich abgesprungen.

Ich hoffe das mir jemand wenigstens ansatzweise sagen kann, da die Fristen nicht gerade ausreichen nach so viel Jahren.

Grundbuch, Grundschuld.