Hallo, habe mal eine Frage.

Ich habe mir im Mai 2016 ein haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde vom Notar erstellt, das Geld wirde bezahlt und die Schüßel übergeben.

Da im Grundbuch noch alte Grundschulden eingetragen waren, wurde im Kaufvertrag deutlich erwähnt, dass der Verkäufer dafür zu sorgen hat, dass die Grundschulden gelöscht werden und er für die dafür entstandenen Kosten aufkommen muss.

Soweit sogut.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass im Grundbuch zwei Grundschuldlasten ( von 1970 DM Zeiten) stehen, die nicht gelöscht werden können da es keine Gläubiger mehr gibt( Die Firma gibt es nicht mehr). Nach ewiger Vorschung und Suche nach den Angehörigen durch den Notar hat dieser es nun aufgegeben und meint dass der Käufer sich jetzt damit baschäftigen kann.

Solange die zwei Grundlasten im Grundbuch vermerkt sind, stehe ich als Käufer im Grundbuch als Vormerkung und nicht als Eigentümer. Ich bin der Meinung dass der Verkäufer sich darum kümmern muss denn so steht es schließlich im Kaufvertrag.

Kennst sich jemand damit aus oder hatte schonmal ein ähnliches Problem?

Frage ist ob ich das als Käufer akzeptieren muss dass im Grundbuch noch alte Grundlasten stehen oder ob ich mir das garnicht zum Problem machen soll?

Und was passiert mit der Vermerkung im Grundbuch?....Eigentümer ist immernoch der Verkäufer obwohl och in dem Haus schon seit 3/4 Jahr wohne.