An die Fachleute:Mal angenommen, bei einer Immobilie ist eine stillgelegte Grundschuld vorhanden (nicht belastet, aber auch nicht gelöscht) Und diese Grundschuld soll neu aktiviert werden als Sicherheit für einen neuen Kredit, wer ist berechtigt die Grundschuld neu zu bestellen?Nur der Eigentümer? Die neue Grundschuld wird ja nicht ins Grundbuch eingetragen oder vom Notar beurkundet. Kann das trotzdem nur der Eigentümer machen, oder wie läuft das ab?Bitte keine Mutmaßungen, ich bin auf Fakten und Erfahrungen angewiesen ;-)LG
Wer ist berechtigt eine Grundschuld zu reaktivieren?
Kredit,
Haus,
Bank,
Immobilien,
Grundschuld.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.