Ein Investor kauf ein Mietshaus mit mehreren Dutzend Mietwohnungen mit dem Zweck, die einzelnen Wohnungen anschließend als Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Für die Finanzierung des Hauskaufes hat der Investor ein Darlehen/einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Die Bank lässt dafür, wie üblich eine brieflose Grundschuld auf das gesamte Haus im Grundbuch eintragen.
Wie verhält es sich, wenn der Investor aber die Einnahmen, die er aus dem Verkauf der einzelnen Wohnungen erzielt, am Ende nicht für die Tilgung der von der Bank eingetragenen Grundschuld einsetzt, sondern sich mit dem Geld einfach aus dem Staub macht, bzw. seine Gesellschaft in Insolvenz gehen lässt?
Hat die Bank dann nur einen Anspruch gegen die Gesellschaft des Investors, oder lastet die Grundschuld dann am Ende anteilig auf den Käufern der einzelnen Wohnungen, die dann möglicherweise ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden?