Eine Forderung, die durch eine Grundschuld abgesichert ist, wurde durch einen Vergleich bezahlt, Bestätigung der Bank auf weiteren Forderungsverzicht liegt vor. Jedoch wurden im Vergleichsvertrag Sicherheiten ausgenommen. Die Bank behält sich also das Recht an den Sicherheiten vor. In diesem Fall die eingetragene Grundschuld. Auf Nachfrage nach einer Löschungsbewilligung, wurde auf den geschlossen Vergleichs Vertrag verwiesen.
Jetzt droht die Bank die Zwangsvollstreckung an, aufgrund der eingetragenen Grundschuld. Aufgrund dieser Androhung bin ich zum Anwalt gegangen, aber es sieht wohl schlecht aus. Zitat: " Eine nicht erfolgte Löschung der Grundschuld kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Anders als die Hypothek besteht eine Grundschuld unabhängig von einer Darlehensschuld. Theoretisch könnte daher der Darlehensgläubiger das geliehene Geld doppelt kassieren: Einmal als Kreditrückzahlung und einmal per Zwangsvollstreckung der Immobilie. " Die Grundschuld ist nicht unerheblich, so dass ein kompletter Verlust der Immobilie droht. Hat jemand so etwas ähnliches durch? Was kann man machen?