Ich bekomme eine Immobilie überschieben. Meine Eltern lassen sich ein Wohnungsrecht und auch ein Rückforderungsrecht bei wesentlicher Verschlechterung meiner Vermögensverhältnisse oder bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen eintragen. Gleichzeitig wurde eingetragen, dass sie ausdrücklich auf das Rückforderungsrecht verzichten, wenn ich ohne schriftliche Zustimmung, die Immobilie veräussere oder belaste und auch neue Grundpfandrechte kein Rückforderungsrecht zu tragen kommt.

Jetzt würde ich gerne ein Darlehen mit bei der Bank aufnehmen und hierfür eine Grundschuld eintragen lassen, um einen Teil der Immobilie zu renovieren. Bekomme ich überhaupt ein Bankendarlehen? Durch das Rückforderungsrecht im Falle von Zwangsvollstreckungsmassnahmen hätte die Bank ja keine Möglichkeit, die Immobilie zu versteigern, wenn ich das Darlehen nicht mehr bedienen könnte, oder?