Fachoberschule (FOS) oder Berufliches Gymnasium (BG)?

Hey Leute,was soll ich machen😣!!! Also..Ich weiß nicht was ich später werden möchte,aber ich möchte unbedingt ein Job haben wobei ich Menschen helfen kann.Da kam mir in den Kopf ,,Sozialarbeiterin",da brauche ich eigentlich die Fachoberschule bzw. Fachabitur...Aber dann interessiere ich mich auch für den Beruf ,,Archäologin" oder ,,Lehrer"..Wobei hier kann ich den Menschen nicht so helfen..Aber diese Berufe, vor allem ,,Archäolgin" ist mega sind mega spannend und geil..Aber für diese Berufe muss BG (Berufliches Gymanasium) besuchen.

Das Problem ist..ich hab soviel darüber gelesen,dass (Berufliches) Gymnasium schwer ist und viele abgebrochen habe und es nicht bestanden haben...Ich mache dieses Jahr mein Realschulabschluss fertig.Mein jetztiger Notendurchschnitt ist 2.2 . Damit kann ich auf's BG.Aber ich hab Schwierigkeitenn in Englisch,ich hab ne 3 im Zeugniss,aber arbeiten schreibe ich immer 4 er.Und Mathe ist nicht mein Lieblingsfach...Da habe ich immer 3 er...und komme nicht immer mit.Und Chemie und Englisch puhhh..darüber will ich gar nicht reden😂..Obwohl die Noten sind da jetzt auch nicht schlimm,aber auf'm Gymnasium wird das alles schwieriger und alle die Erfahrung damit hatten,haben gesagt,dass die 11. Und 12. KLASSE am Schwierigsten sei.Und da kommt ja noch eine Fremdsprache dazu😣

Und wie ist die Prüfung überhaupt dort?Ich weiß nicht was ich machen soll? Hat jmd Erfahrungen mit sowas? Wie ist es bei euch so? Soll ich lieber Fachabitur machen und Sozialarbeiterin werden,weil damit kann ich ja Menschen helfen und kann fast überall arbeiten? Soll ich mich wagen BG zu machen? Der Beruf Archäologin interissiert mich sehr..aber soll ich es wirklich werden.

Ich habe Angst,dass ich 3 Jahre es umsonst mache und mein Abitur nicht bestehe..Bitte hilft mir.Ich muss morgen meine Entscheidung treffen🙁

Ich danke euch☺

Beruf, Schule, Prüfung, Bildung, Abschluss, Abitur, Archäologie, BG, Fachabitur, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Lehrer, Realschule, berufliches Gymnasium, Sozialarbeiterin, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeitsunfall in der Ausbildung, was steht mir zu?

Hallo Leute,

Ich bin 19 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung als Metallbauer in Konstruktionstechnik im ersten Lehrjahr in einer Stahlbau Firma. Ich habe dort relativ schnell gemerkt dass mir die Ausbildung keinen Spaß macht, zum ersten wegen des sehr schlechten Betriebsklimas, 2. bekommt mein Chef einfach ein Taugenichts zb. Kommt nicht in die Gänge mir meine Vwl zu geben, keine Arbeitskleidung, die ich mir dann selbst kaufen musste usw. 3. Ich bin der Depp der dort alle Drecksarbeiten erledigt und wenn ich was normales mache dann ist es wochenlang dasselbe. Auf der Baustelle bin ich dann auch nur der Werkzeugholer und deshalb war für mich schnell klar: ich such mir was anderes. Ich habe mit meinem Chef schon ausgemacht das über einen aufhebungsvertrag zu regeln, wollte aber jetzt noch ein paar Monate bleiben um zeit zu überbrücken. Aber das tut jetzt nichts zur Sache, wie oben im Titel steht handelt es sich um einen mehr oder weniger schweren Arbeitsunfall der sich am Montag zugetragen hat. Ich stand schon die dritte Woche am Stück an der säulenbohrmaschine und bohrte schwere 30er Stahlplatten vor die schon einiges wiegten und ich musste die mir auch ohne Kran auf den Bohrtisch heben. Um die Körnung zu treffen habe ich außen an die Platte geschlagen, der Bohrer war an. Ich weiß nicht mehr was genau passiert ist, aufjedenfall hat der Bohrer meinen Handschuh gefasst und meine ganze Hand reingezogen. Der Handschuh klemmte meine Fingerkuppe ein und riss sie mir raus. Mir ist bewusst dass man beim bohren normal keine Handschuhe anzieht, aber wegen der schweren Platten die nicht entgratet waren hatte ich sie die ganze Zeit an und mein Meister hat mir nie was gesagt. Während sich der Unfall ereignete war mein Meister beim Schweißer und hat sich über Fußball unterhalten:) soweit ich weiß muss der laut Gesetz des Azubi immer über die Schulter schauen oder nicht? Zum anderen ist die Bohrmaschine eigentlich nicht zugelassen, da die Spannfeder, die den Bohrer oben halten sollte kaputt war und mein Chef zu geizig ist die auszutauschen. Deshalb hat man immer eine Hand weniger zum arbeiten und muss die Spindel festhalten sonst kracht der Bohrer sofort runter. Währe der Defekt nicht hätte ich die Platte richtig rücken können mit beiden Händen und der Unfall währe wahrscheinlich nicht passiert. Jetzt muss ich mit Sicherheit noch Angaben machen bei der bg machen wie das passiert ist. Mein Chef hat gesagt ich soll nicht sagen dass ich Handschuhe anhatte, sonst würde das negativ für mich und den Betrieb auswirken weil die zum einen mir nichts gesagt haben, zum anderen ich selbst daran schuld bin. Auf die kaputte Maschine hab ich ihn erstmal nicht angesprochen. Sollte ich das bei der bg erwähnen? Und würde mir dann Schmerzensgeld zustehen? Und falls nicht bekomme ich im allgemeinen eine Entschädigung? Schließlich fehlt mir jetzt eine Fingerkuppe. Und falls was rausspringt dann geht das doch direkt in die Rentenkasse oder habe ich da was falsch verstanden?

BG, Arbeitsunfall BG
Nach Arbeitsunfall trotz schmerzen wieder arbeiten kann jemand helfen?

Hallo, Ich bin im Punkto BG Geschichten absolut unerfahren und bräuchte dringend mal ein paar Antworten. Ich hattte vor 3 Monaten einen Arbeitsunfall ( bin über eine Tasche gestolpert und mit anlauf gegen eine sagen wir mal Tischkante mit dem Oberschenkel geknallt) hatte einen mächtigen blauen Fleck hab mir aber nix dabei gedacht passiert halt mal und bin 2 Wochen weiter arbeiten gegangen. Dann hatte ich aber immer mehr schmerzen und hab die IBU800 wie bombons gefuttert die ich noch von meinem Bandscheiben vorfall hatte, haben aber nicht geholfen. Bin dann in die Notaufnahme gegengen wurde geröntg war aber nix gebrochen, na dann ging das eine ganze Weile hin und her erste Diagnose schwere Oberschenkelprellung. Vor 6 Wochen wurde ich dann direkt in ein BG Krankenhaus verwisen da ich immer noch starke schmerzen hatte aber kein Schmerzmittel geholfen hat und die haben dann fest gestellt das ich einen peripheren Nervenschaden im gesamten Bein hab ( also war das ein mächtiger Knall) jetzt habe ich 6 Wochen lang brav Physio gemacht und ein schmerzmittel bekommen was das ganze ein bisschen lindert aber Oberschenkel und Knie sind immer noch erheblich geschwollen und vor allem das Knie schrenkt mich ein ( kann nicht in die Hocke, lange laufen oder stehen) heute wurden dann noch mal die nerven gemessen, fazit: leichte verbeserung 1 von 3 Nerven kaum noch betroffen aber immer noch instabil im Kniebereich und Fuß mit leichten Lähmungen soweit der Neurologe. Der Neurochirog rät zur weiteren Physio noch etwas geduld da das mit den schien und wadennerv halt ne schmerzhafte angelegenheit ist hat mich aber dann noch mal weiter geschikct wegen dem knie und dieser meinte dann das das alles wohl instabil wäre ich aber alles machen könnte(ok hab ich ja auch schon versucht immer mehr laufen und belasten etc.) aber er meint ich soll sport machen keine physio mehr und auch keine schmerzmittel mehr bekommen weitere Behandlung nicht notwendig soll dann ab montag voll arbeiten ohne wiedereingliederung! Was soll ich jetzt machen? bein Beruf (Einzelahndel Lebensmittel) ist nicht gerade immer leicht und ohne eine bescheinigung vom arzt kann mich mein chef ja so ran nehmen wie er will und er erwartet dann ja auch das ich 100 pro belastbar bin, bin ich aber nicht ich kann ja noch nicht mal in die hocke!!!

Arbeitsunfall, BG
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht
Brille während der Arbeit beschädigt - BG zahlt?

Hallo,

ich arbeite im Moment Hauptamtlich als Rettungssanitäter beim DRK. Vor ca. einem Monat sind wir zu einem dringenden Einsatz gefahren. Beim ankommen ist die Kollegin schon mal voraus und ich bin noch schnell hinten an das außenfach des Rettungswagen gegangen um dort den Rucksack zu holen. Beim umschwingen des Rucksacks über die Schulter habe ich mir selbst bzw. der Rucksack die Brille vom Gesicht gerissen und knappe 5 m über die Straße schleifen lassen. Diese ist jetzt ein wenig verbogen und das Gestell hat einige Kratzer. Das Gestell ist aus gefärbtem Aluminium, sprich die Kratzer sind sehr deutlich zu erkennen.

Da der Einsatz aber recht dringend war habe ich die Brille schnell aufgehoben und wieder aufgesetzt. Erst nach dem Einsatz ist mir das alles dann aufgefallen.

Meine Frage ist jetzt, ob ich irgendwie von einer bestimmten Versicherung (vielleicht die BG) entschädigt werden kann? Wie gesagt es ist jetzt schon einen Monat her und dummerweise kommt mir jetzt erst der Gedanke, dass mir eine Versicherung helfen könnte. Ich war auch schon beim Optiker, welcher meinte dass nur das Gestell ausgetauscht werden kann, was ca 300-350€ kostet. Kann mir ggf. auch noch jemand meine BG sagen? Falls das über die BG abgewickelt wird, muss ich dafür meinen Chef kontaktieren oder kann ich direkt die BG anschreiben?

Danke sehr!!

Unfall, Versicherung, Brille, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Rettungsdienst, Rettungssanitäter
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Wird nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung von der Berufsgenossenschaft bezahlt?

Bitte nur Erfahrungen schreiben denen ähnliches passiert ist

Zu erst der Rückblick....

Nov. 2011 um ca. 19:30Uhr

Arbeitsunfall (Bänderriss re.).

Hatte danach noch weiter gearbeitet bis ca. 22 Uhr (Kein Schmerz)

Nächster Tag Arbeiten gegangen für 2 Stunden da bemerkte ich einen Höllichen Schmerz, und sah das es eine große schwellung am außen Knöschel ist.

Bin dann zum Arzt gegangen, durch röntgen wurde ein Bänderriss festgestellt im nachhinein weiß ich auch das durch Röntgen kein Bänderriss festgestellt werden kann durch eine kernspintomographie Sprechstundenhilfe.

Befund: Bänderriss 1 woche AU

Nach dem ich ein paar wochen weiter arbeitet traten wieder extreme schmerzen auf.

ca. Dez 12

Termin gemacht für eine kernspintomographie Untersuchung (daher weiß ich das man kein Bänderiss durch Röntgen festellenkann)

Befund Bänderriss und im Sprunggelenk wurden an 2 Stellen Knorpelschäden festgestellt. AU bis auf weiteres. Termin machen für eine Sprungelenksspiegelung

AU bis auf weiteres

ca. Jan 13

Uni Klinik lehnt Spiegeklung ab da zu hohes risiko besteht für eine Infektion.

AU von UNI

seit 19.3.2013 AU

ab 3.4.2013 Arbeitslos (Kündigung durch Zeitarbeits Firma Probezeit)

seit 4.4.13 Beziehe ich Jetzt Krankengeld ( Verletztengeld zahlung in Prüfung)

Jetzt zur Frage

Würde die BG eine Umschulung bezahlen. Wenn ja welche Berufe....

Auskunft von BG verweigert da noch die Prüfung geklert werden muss.

Ich möchte doch nicht mit meinen 25 Jahren Arbeitsunfähig bleiben.

Weiter in meinem erlernten Beruf kann ich nicht mehr Arbeiten (im Lager).

Ach so eins noch ich habe keine Berufsunfähigkeits Versicherung.

Ist das erheblich für meine Zukunft. Hätte ich lieber eine Abschließen sollen, oder geht so was auch im nachhinein?

So jetzt habe ich glaube ich genug zu meiner Sache geschrieben.

Jetzt zu euch..... Bitte nur Erfahrungen schreiben und nicht, Antworten wie schau da nach, oder google weiß es.

Danke.

Ferse, Versicherung, Krankheit, Arbeitsunfall, Au, Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsversicherung, BG, Fersensporn, Fußschmerzen, Krankengeld, Orthopäde, Sportverletzung, Sprunggelenk, Verletztengeld
BG Nachprüfung MdE 20% - Was folgt nun?!

Ersteinmal wollte ich mitteilen, dass ich mich hier und bereits auch in anderen Foren schon nach meiner Frage erkundigt habe, demnach sei mir verziehen, dass ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffne. Leider ist es mir aber nicht möglich die gelesenen Antworten korrekt auf meinen Fall umzumünzen - von daher danke ich aber jedem der mir in gewisser Weise eine Antwort zukommen lässt.

Folgende Situation liegt bei mir vor: Ich hatte vor fast 5 Jahren einen Arbeits-/Wegeunfall. Nach erster ärztlicher Untersuchung wurde eine, wie beim späteren Gutachten festgestellt, Fehldiagnose gestellt. Ich habe mir damals das Knie bei einem Sturz so böse verdreht, dass mir das Kreuzband gerissen war. Der behandelnde Arzt hatte auch keinen Lachmann-Test durchgeführt, meinte es sei eine "Meniskusquetschung" und schrieb mich lediglich eine Woche krank. In der Folge, ich habe immer schon eine ausgeprägte Beinmuskulatur gehabt, dauerte es einige Zeit bis die Schäden erst richtig aufgefallen sind - Rückenschmerzen durch Fehlstellung, Knie war durchgehend instabil etc... Erst auf weiteres Drängen meinerseits wurde ein MRT getätigt, bei dem dann, 1 Jahr nach dem Unfall, aufgefallen ist, dass mein Kreuzband kaputt war. Nach einem weiteren Jahr in dem ich permanente Physiotherapie hatte, forderte mich die BG zu mehreren Begutachtungen auf bis sie mir die OP gestatteten. Leider war der Zustand des Beines selbst nach der OP nicht viel besser geworden, lediglich die Stabilität war wieder gewährleistet. Mittlerweile waren bereits 3 Jahre nach meinem Unfall vergangen, als man mich zu einem weiteren Gutachten aufforderte, in diesem wurde mir eine MdE in Höhe von 20% festgestellt. Entsprechend erhielt ich erst einmal rückwirkend, dann auch laufend eine BG-Rente (auf UNBESTIMMTE ZEIT). Es dauerte nun kein weiteres Jahr (4,5 Jahre nach Unfall) nach dem letzten Rentenbescheid, bis ich erneut einen Termin zum Gutachten erhielt.

Ich bin der Aufforderung gefolgt, nach 3,5 Stunden Gesprächen u. Untersuchungen war ich fertig.

Ergebnis:

Im Schreiben standen folgende Aussagen:

-ärztliche Untersuchung stellte fest, dass eine wesentlich Änderung nicht eingetreten ist.

-Rentenauszahlung erfolgt weiterhin

Fragen an und Antworten von den Gutachtern:

1.) Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird?: NEIN

2.) Sind zur Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit weitere ärztliche

Maßnahmen erforderlich? JA

Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?
GGF. DISKUSSION (ich lasse die Fachbegriffe weg) EINER ERNEUTEN OP 

MdE 20% wird von den Gutachtern weiterhin empfohlen.

Womit muss ich nun rechnen, werden weitere Gutachten folgen oder heißt es nun, da keine Besserung erwartet wird, die Rente läuft nun auf Lebzeit??? Eine weitere OP habe ich bereits ausgeschlossen, da es kein Versprechen auf Besserung gibt.

Nochmals Danke für Eure Antworten!

Rente, BG, Gutachten, MdE
Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto