Ich habe von der BG eine Unfallrente von 20% genehmigt bekommen. Im Schreiben steht daß die Rente ab dem Tag ab dem kein Anspruch mehr auf Verletztengeld besteht bezahlt wird. Bei meiner Haupttätigkeit habe ich bis Mai 2011 Verletztengeld bezogen und dann im Juni 2011 wieder begonnen zu arbeiten. Somit wäre klar daß ich die Rente rückwirkend ab Juni 2011 bekommen müsste. Allerdings hatte ich eine Nebentätigkeit die ich bis zum aktuellen Zeitpunkt auf Grund der Verletzung nicht mehr ausüben konnte und nun feststeht das ich diese Tätigkeit auch weiterhin nicht mehr ausüben kann. Für diese Nebentätigkeit habe ich bis Mai 2012 Verletztengeld erhalten. Die BG will jetzt erst ab Juni 2012 Unfallrente bezahlen da ich ja bis Mai 2012 Verletztengeld erhalten habe (aber allerdings nur für die Nebentätigkeit!). Das Ganze müsste doch separat in Haupt und Nebentätigkeit gesehen werden, oder? Also daß ich für die Haupttätigkeit rückwirkend abJuni 2011 die Unfallrente bekommen müsste, oder sehe ich das falsch? Die BG lehnt das jedenfalls (telefonisch) erstmal ab.

Soll ich dagegen Einspruch erheben oder wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?

Danke