Moin Leute.

Ich hatte am 09.11.2016 einen Arbeitsunfall (Sprunggelenk mehrfach gebrochen) und ab dem 01.04.2017 wieder voll gearbeitet.

Jetzt hat es ewig lange gedauert, bis ich am 08.01.2018 endlich zum Gutachter sollte, damit die MdE festgestellt werden kann. Mein Durchgangsarzt hat eine Empfehlung von 20% ausgeschrieben und diese wurde dann überprüft.

Am 22.05.2017 war der Heilungsprozess offiziell abgeschlossen und bis heute hat sich nichts verbessert, was ich der Gutachterin auch so mitgeteilt habe.

Jetzt habe ich das Schreiben von der BG bekommen, dass ich für den Zeitraum

01.04.2017 - 30.09.2017 20% MdE hatte.

Auszug aus dem Schreiben: "Nach diesem Zeitpunkt sind Sie auf Grund der ärztlichen Feststellungen wegen der Folgen des Arbeitsunfalls nicht mehr in rentenberechtigendem Grad in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Vorraussetzungen zur Zahlung einer Rente sind deshalb entfallen."

Meine Frage jetzt...

Wie kann die BG wissen wann meine MdE unter 20% gefallen ist, wenn das Gutachten erst gut 2 Monate später erstellt wurde?

Gibt es da eine Grundlage irgendwie gegenan zu gehen oder ist das so rechtens?

MfG Jan