Was kriegt man von der Berufsgenossenschaft im Fall einer Berufskrankheit?
Ich habe jetzt mein zweites Ausbildungsjahr im Bäckerhandwerk abgeschlossen und musste die Ausbildung jetzt abbrechen wegen meiner Berufskrankheit "Bäckerasthma". Anfangs war es nur eine Allergie, doch nun hat sich daraus jetzt auch ein Asthma entwickelt, welches mich mein Leben lang begleiten wird. Es hieß beim Betriebsarzt, daß wenn ich jetzt ne neue Ausbildung/Weiterbildung mache, das ich dann Geld von der BG bekomme. Wie viel wird das sein? Welche anderen Leistungen habe ich noch zu erwarten?
Vielen Dank für die Antwort!
3 Antworten
Ich habe mir schon die Finger Wund gegoogelt. Nichts verständliches gefunden...
Du mußt ganz einfach nach Leistungen der Berufsgenossenschaft googeln, wie z.B.:
Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen außerdem der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) weiter unter der allgemeinen Hotline 0800 – 60 50 404. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Also googeln nach dem Dachverband DGUV.de (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ;-)
Für eine BG-Rente mußt du mind. 20% erwerbsgemindert sein, also mind. 20% MdE: https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Eine Menge Fragen. Das bekommt man als erstes. Alles weitere sagen dir dann Zuständige Personen.
Was wollen die denn von mir wissen? Hat der Arzt nicht bereits alles mitgeteilt.
Einfach mal nach "leistungen der berufsgenossenschaft" googeln und erhellt werden :)
wenn ich jetzt ne neue Ausbildung/Weiterbildung mache, das ich dann Geld von der BG bekomme.
Wäre mir in der Form nicht bekannt.
Ich finde jedoch nach Eingabe der in meiner Antwort genannten Suchbegriffe jede Menges Infos zu den Leistungen der BG :)
Letzlich kommt es aber darauf an, was genau Du nach Deinem Arbeitsunfall machen willst. Dann kann man prüfen, wer ggf. Geldleistungen erbringen muß.
Die BG ist jetzt nicht zwingend der Goldesel :)
Um das mal zu erklären... Ich war noch in der Ausbildung und kurz vor dem Ziel im Grunde und musste dann abbrechen. Und es hieß, wenn ich jetzt noch eine Ausbildung mache, dass das dann von der BG finanziell gefördert wird.
Wäre mir nicht bekannt.
Warum richtest Du nicht einfach eine entsprechende Anfrage an die zuständige BG?
Für eine weitere Ausbildung brauchst Du jedoch zwingend die BG.
Ausbildungen werden gefördert durch z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und ggf. durch Bürgergeld.
Etwaige Ansprüche an die Berufsgenossenschaft vorbehalten.
Damit ist Deine Frage aus meiner Sicht bestmöglich beantwortet, und ich verabschiede mich.
Warum? Kann man normal keine zweite Ausbildung machen?
Ich habe mir schon die Finger Wund gegoogelt. Nichts verständliches gefunden.