Hallo,ich habe eine Frage,
ich beziehe seid 2011 eine Verletztenrente . In meinem Bescheid steht drin Rente auf unbestimmte Zeit.
Da mitlerweile 4 Jahre herum sind hätte ich gerne gewusst ob die BG immer noch eine Nachbegutachtung veranlassen kann, oder ob ich die Rente nun tatsächlich für immer habe.
Eine Begutachtung nach Erteilung der Rente von 2011 bis heute erfolgte bisher nicht.
Allerdings befinde ich mich auch aller 6-8 Wochen in D-ärztlicher Kontrolle im Auftrag der BG. Muss ich diese Arztbesuche weiterhin wahrnehmen?