Arbeitsunfall in der Ausbildung, was steht mir zu?

5 Antworten

Hallo!

Die Leistungen bei der BG sind erstmal unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat.

Solange du dich selbst oder jemand anderes dich nicht vorsätzlich verletzt hat, ist das für die BG-Leistungen irrelevant.

Die BGen fragen regelmäßig danach, was zu dem Unfall geführt hat, damit zukünftige Unfälle vermieden werden können. Bei Maschinenunfällen wird die Präventionsabteilung der BG immer hellhörig und hakt nach. Du kannst bei der BG ruhig richtige Angaben machen, es ist auch möglich, dass du dort anrufst bei der Prävention und sagst, dass sie die Informationen vertraulich behandeln sollen.

Es wäre möglich, dass man den Unfall untersucht und so tut, als wäre es eine routinemäßige Untersuchung.

Schmerzensgeldansprüche zu verfolgen halte ich für wenig sinnvoll. Du bekommst Verletztengeld für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit. Bevor du dich in Schadensersatzangelegenheiten mit dem Arbeitgeber einlässt, solltest du dich gut beraten lassen.

Das Fehlen einer Fingerkuppe führt in der Regel nicht zu Rentenansprüchen bei der BG, weil die Funktionsfähigkeit der Hand weitestgehend erhalten bleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die sind so doch nicht blöd bei der BG.

Anhand deiner Verletzung wissen die was passiert ist.

Wieso an die Rentenkasse?

Erstens, stünde dir noch keine zu

Zweitens, bist du arbeitsfähig weiterhin

Die Rente ist raus ....

Durch die BG könntest evtl was bekommen, aber das prüfen die genau mit einem Gutachter!

Du hast dich wissentlich an eine kaputte Maschine gestellt, dein Meister muss nicht ständig hinten dran stehen u du hattest gegen die Vorschrift Handschuhe an.... da lief wohl alles schief^^

Ich würde die Wahrheit sagen! Du willst ja eh gehen

Und für die Zukunft merk dir

Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

Als Azubi musst du oft Drecksarbeit machen!


Schigger207 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 23:49

Ja aber das Problem ist das die Maschine nicht repariert wird und es meine Aufgabe war daran zu arbeiten. Dass der Meister dabei sein hätte müssen, hat mir der Chef erklärt, konnte ich mir denken dass das nicht stimmt und natürlich werde ich die Wahrheit sagen. Nur glaubst du ob mir dann trotzdem noch etwas zusteht?

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Vollkommen egal was dein Chef sagt, gegenüber der BG solltest du richtige Angaben machen. Wenn der nicht in der Lage ist, für deine Sicherheit zu sorgen, werden die den Laden ganz schnell dicht machen.

Nein, Dein Meister muss Dir nicht die ganze Zeit über die Schulter schauen. Insbesondere, wenn Du die Tätigkeit schon ein paar Tage erfolgreich ausgeführt hast. Ziel der Ausbildung ist ja auch selbstständig arbeiten zu lernen.
Abgesehen davon, Du wusstest ja auch, dass man mit Handschuhen nicht an die Bohrmaschine darf.

Anhand des Verletzungsbilds wird bei der BG schnell klar sein, dass Du mit Handschuhen gearbeitet hast. Abgesehen davon hast Du das vermutlich auch beim Arzt angegeben. Und der Bericht vom D-Arzt ist schon längst bei der BG. Da macht es keinen Sinn in der Unfallanzeige etwas anderes zu schreiben.

Schmerzensgeld steht Dir bei einem Arbeitsunfall im Regelfall nicht zu.