Ich hatte 2003 einen Arbeitsunfall. Kreuzbandriss. Die BG gab nie ein Gutachten in Auftrag. Nur meine priv. Unfallversicherung. Dieser Gutachter bestätigte mir sofort 10% MdE und im weiteren Verlauf aus Unfallfolgen 20% MdE. Ich dachte, die BG sei von Amts wegen verpflichtet ein Gutachten erstellen zu lassen? Ist das richtig? Falls ja, was kann ich rückwirkend tun, da dies nicht geschehen ist. Eigentlich hätte Anspruch auf eine Teilrente der BG. Kann man die Ansprüche rückwirkend einfordern, da meiner Meinung nach ein Versäumnis der BG vorliegt?

Vielen Dank im voraus für ihre Unterstützung.