BG Rente - mdE 20% Wie wird berechnet?

2 Antworten

Hallo,

die Formel lautet:

⅔ vom JAV x MdE = Jahresrente

Vielleicht hast du vergessen, nur ⅔ vom JAV zum Berechnen zu nehmen. Dass man nur ⅔ vom JAV für die Jahresvollrente nimmt, ergibt sich aus § 56 Absatz 3 Satz 1 SGB VII.

Bei dir sind das dann:

20.556,81 EUR x 20 % = 4.111,36 EUR

Die monatliche Rente ist dann:

4.111,36 EUR / 12 = 342,61 EUR

Deine zweite Frage hast du selbst schon richtig beantwortet:

§ 90 SGB VII
Absatz 1
Tritt der Versicherungsfall vor Beginn der Schulausbildung oder während einer Schul- oder Berufsausbildung der Versicherten ein, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst von dem Zeitpunkt an neu festgesetzt, in dem die Ausbildung ohne den Versicherungsfall voraussichtlich beendet worden wäre oder bei einem regelmäßigen Verlauf der Ausbildung tatsächlich beendet worden ist. 
Der Neufestsetzung wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das in diesem Zeitpunkt für Personen gleicher Ausbildung und gleichen Alters durch Tarifvertrag vorgesehen ist; besteht keine tarifliche Regelung, ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das für derartige Tätigkeiten am Beschäftigungsort der Versicherten gilt.

Ob bei dir eine tarifliche Regelung maßgeblich war oder der ortsübliche Verdienst, weiß die BG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

da muss ich einmal nachfragen, weil mein Fall ziemlich ähnlich ist. Bei mir war es 1999.

ich kann meinen Arm nicht mehr drehen, nicht komplett strecken und beugen. Mittlerweile eine schwere Athrose und schmerzen in Handgelenk und Schulter.

Damals hatte ich natürlich auch noch kein Einkommen. Wie genau wird das Gehalt nach der Ausbildung gerechnet?

LG