BG Rente - mdE 20% Wie wird berechnet?
Guten Tag,
ich hätte da mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Mit 13 (in 1988) als Schülerin erlitt ich einen BG-Unfall, bei dem ich damals 10%mdE bekam - also keine Rente.
Inzwischen habe ich einen mdE von 20% und beziehe Rente auf mein Knie.
Eine Anpassung des JAV wurde vor ein paar Jahren analog meiner damals beendeten Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Aussenhandel vorgenommen.
Meine Rentenanpassung in 2019 lautet:
Anpassungfaktor 1,0318
JAV 30.835,21€
20%mdE
ergibt eine monatliche Rente von 342,61€ lt. Bescheid.
Wie ich auch rechne, ich komme nicht auf den Rentenbetrag.
Kann mir vielleicht Jemand die Formel hierzu mitteilen ?
Dann hätte ich noch gerne gewusst, was die Grundlage für den JAV bei mir ist, da ich ja noch Schülerin war.
Ein Tarifvertrag zum Ende der Ausbildung, sprich Eintritt ins Arbeitsleben oder wonach richtet sich dieser JAV ?
Vielen Dank vorab !
2 Antworten
Hallo,
die Formel lautet:
⅔ vom JAV x MdE = Jahresrente
Vielleicht hast du vergessen, nur ⅔ vom JAV zum Berechnen zu nehmen. Dass man nur ⅔ vom JAV für die Jahresvollrente nimmt, ergibt sich aus § 56 Absatz 3 Satz 1 SGB VII.
Bei dir sind das dann:
20.556,81 EUR x 20 % = 4.111,36 EUR
Die monatliche Rente ist dann:
4.111,36 EUR / 12 = 342,61 EUR
Deine zweite Frage hast du selbst schon richtig beantwortet:
§ 90 SGB VII
Absatz 1
Tritt der Versicherungsfall vor Beginn der Schulausbildung oder während einer Schul- oder Berufsausbildung der Versicherten ein, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst von dem Zeitpunkt an neu festgesetzt, in dem die Ausbildung ohne den Versicherungsfall voraussichtlich beendet worden wäre oder bei einem regelmäßigen Verlauf der Ausbildung tatsächlich beendet worden ist.
Der Neufestsetzung wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das in diesem Zeitpunkt für Personen gleicher Ausbildung und gleichen Alters durch Tarifvertrag vorgesehen ist; besteht keine tarifliche Regelung, ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das für derartige Tätigkeiten am Beschäftigungsort der Versicherten gilt.
Ob bei dir eine tarifliche Regelung maßgeblich war oder der ortsübliche Verdienst, weiß die BG.
Hallo,
da muss ich einmal nachfragen, weil mein Fall ziemlich ähnlich ist. Bei mir war es 1999.
ich kann meinen Arm nicht mehr drehen, nicht komplett strecken und beugen. Mittlerweile eine schwere Athrose und schmerzen in Handgelenk und Schulter.
Damals hatte ich natürlich auch noch kein Einkommen. Wie genau wird das Gehalt nach der Ausbildung gerechnet?
LG