Der Arbeitsunfall war im Jahr 2016. Die erste MdE lag bei 20% und galt ab 05/2018i. Ich lese immer von einer Dreijahresfrist und das es ab dann eine Dauerrente bei verbleibendem Restschaden gäbe. Da das erneute Gutachten ja nun im Jahr 2019 ist, wäre es dann eins zur sog. Dauerrente?
Oder meint unbestimmte Zeit wieder bis Januar 2020 um da ein erneutes Gutachten zu verlangen?