Mist gebaut, Lohn einbehalten, was nun?

So, es handelt sich um eine längere Geschichte. Kurzum, ich bin Borderliner. Nach meiner ersten Abmahnung, die ich dafür bekommen habe, den Sicherheitsdienst anzurufen und ihn zu sagen, dass ich länger brauchen werde, um den Laden zu schließen, (Ich hab erst zusammen mit der Abmahnung die Info bekommen, dass wir ab 21 Uhr nicht mehr versichert sind) fing ich wegen doppelmoralischen Antworten darauf, dass ich ständig die Aufgaben der Frühschicht irgendwie bei mir mit unterbringen muss, ich an auf dem Zahnfleisch zu laufen.

Eines Abends kam dann zusätzlicher, privater Stress dazu, und ich habe den Druck nicht mehr ausgehalten. Ich hab den Sicherheitsdienst nochmal Bescheid sagen müssen, nochmal zwei unbezahlte Überstunden machen müssen, und hab mir nach Ladenschluss einen kurzen gekauft und mich zugekippt. Dümmste Entscheidung meines Lebens. Ich hab den Druck nicht mehr ausgehalten. Nachdem ich dann in meinem angepissten Zustand einen Plastikmülleimer kaputt gemacht und meine Hand mit heißem Wasser übergossen habe, wollte ich mich mit weiteren 0,2 l Vodka beruhigen. Ging natürlich voll in die Hose. Ich hatte einen Blackout, und hab wohl so dermaßen die Kontrolle verloren, dass ich noch mehr Arbeitsmaterial beschädigt habe.

Ehrlich gesagt, habe ich mich in Grund und Boden geschämt. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich nicht mehr mit dem Hund raus gehen konnte, ohne dass die ganze Stadt mit dem Finger auf mich Zeit und sagt Ich wäre "böse".

Nun hat sich mein Arbeitgeber verständlicher Weise die Freiheit gekommen, mich fristlos außerordentlich zu kündigen.

Aber er hat sich auch mein gesamtes Gehalt einbehalten, ohne dass ich jemals eine Rechnung oder eine Schadenseinschätzung gesehen hätte.

Ich bin nun komplett Mittellos. Bei der Argentur werde ich erstmal gesperrt, und Bürgergeld würde ich keins bekommen, weil ich mit meiner Ex Partnerin zusammen wohne, die war auch gekündigt wurde, aber noch bis 31. 10 bezahlt wird.

Meine Frage ist nun, darf mein Arbeitgeber jeden einzelnen cent einfach so behalten? Oder verstößt das unter anderem gegen Paragraph 394 des BGB?

Kündigung, Gehalt, Arbeitgeber, Haftung, Rechtslage, Pfändungsgrenze