Mist gebaut, Lohn einbehalten, was nun?

3 Antworten

Auch wenn du tatsächlich in der Haftung bist, was ungewiss ist, darf der Betrieb nicht einfach deinen Lohn einbehalten. Das wäre unerlaubte Eigenmacht.


Artorias83 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 10:57

Dankeschön für deine Antwort. Ich bin mir zwar noch nicht sicher, aber das beruhigt mich zumindest etwas...

Gibt es für sowas Eine First beim Arbeitsgericht, so wie für Einspruch bei Kündigungen? Das ganze ist nämlich schon einen Monat her.

ich würde hier von einem zurückbehaltungsrecht ausgehen, aber natürlich muss er dir den Schaden konkret in rechnung stellen. Sollte der Schaden jedoch über deinem Gehalt liegen würde ich tunlichst überhaupt nichts tun und froh sein dass er es nicht verfolgt.

Ich habe Deinen "Roman" nur überflogen, aber ich hoffe, der Arbeitgeber weiß von Deiner gesundheitlichen Einschränkung.

Den Rest mußt Du ggf. mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.