Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Ist Gutefrage mit 36,4% AfD-Zustimmung ein überduchschnittlich rechtsextremes Forum?

Bei den Wahlumfragen der Umfraginstitute erhält die AfD ja aktuell durchschnittlich etwa 20% Zustimmung, bei den 16 Wahlumfragen der letzten 30 Tage bei Gutefrage.net (siehe Link) erhielt die AfD jedoch durchschnittlich 36,4% Zustimmung von den Gutfrage-Nutzer*innen. Also gewinnt die AfD bei Gutefrage- Umfragen ca 16,4 % mehr Zustimmung als im Bundesdurchschnitt.

https://www.gutefrage.net/home/suche?begriff=welche%20partei%20w%C3%BCrdet%20ihr%20w%C3%A4hlen&tage=30

Anmerkung für die Gutefrage-Moderatoren: die 36,4% erhielt ich indem ich alle 16 Umfragewerte der letzten 30 Tage (siehe Gutefrage-Link oben) addiert und im Anschluß durch 16 dividiert habe.

Hier auch noch ein paar Daten zu der Herkunft nach Bundesländern der Gutefrage-Nutzer*innen, ermittelt durch die Google Trends Anfrage in welchen der 16 Bundesländern in den letzten 30 Tagen am häufigsten mit dem Suchbegriff "Gutefrage" gegoogelt wurde und rechts daneben die Umfrageergebnisse zur AfD-Zustimmung nach Bundesländer:

Hier die aktuellen Wahlumfragen der Meinungsforschungsinstitute für Gesamtdeutschland (Stand 09.08.2023):

Quellen:

Google Trends:

https://trends.google.de/trends/explore?date=today%201-m&geo=DE&q=Gutefrage&hl=de

Umfragewerte zu Bundes- und Landtagswahlen in Deutschland:

https://dawum.de/AfD/

Aktuelle Wahlumfragen der Meinungsforschungsinstitute:

https://www.wahlrecht.de/umfragen/

Bild zum Beitrag
Ja, Gutefrage ist überdurchschnittlich rechtsextrem. 50%
Die Durchschnittswerte von 16 GF-Umfragen sind nicht aussagekräft 25%
Nein, die AfD ist nicht rechtsextrem. 16%
Die Umfragen wurden durch automatisierte AfD-Chat-Bots verfälscht 8%
Die Umfragen der Meinungsforschungsinstitute sind verfälscht. 1%
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Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?

Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.

Hintergrund:

  1. Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
  2. Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
  3. Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.

Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?

Falls nicht: Was spricht dagegen?

Gesetz, ghostwriting, Strafrecht, Straftat, Studierende, Universität, akademiker, Täuschungsversuch

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