Ich habe eine GmbH mit Hauptsitz in München und kürzlich eine Betriebsstätte (nichtselbstständige Niederlassung) in Hamburg eröffnet. Dort möchte ich nun ein KFZ zulassen, dass auch das örtliche Kennzeichen hat. Ist das möglich oder muss das KFZ zwingend über den Hauptsitz angemeldet sein?