Euro 4 Motorrad?
Zählt die Euro 4 für alle Erstzulassungen oder auch für Neuzulassungen (abgemeldet, aber in Vergangenheit schon zugelassen)?
4 Antworten
Eine »Neuzulassung« wird von manchen mit der Erstzulassung verwechselt - vermutlich daher auch deine Frage?
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen war -> bei einer neuerlichen Zulassung muss Euro 4 nicht erfüllt sein.
Wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen war -> Problem wenn Euro 4 nicht erfüllt wird wenn man es erst 2017 zulassen will.
Beispiel: Irgendwo hat noch jemand eine Suzuki GSF 1200 (GV75A) herumstehen wie ich sie auch habe. Der Unterschied: Seine war nie zugelassen worden. Das klappt dann nicht mehr -> denn sie müsste für die Erstzulassung Euro 4 erfüllen.
Konkretes (und wahrscheinliches) Beispiel: Kaufst du dir jetzt eine Euro 3 Maschine, dann braucht die dieses Jahr noch eine Tageszulassung. Wenn du sie dann im März 2017 erneut (!) zulassen willst -> kein Problem.
Gilt z.B. für die XJ6 von Yamaha: https://www.yamaha-motor.eu/de/products/motorcycles/roadster/xj6-abs.aspx
Nur für Neuzulassungen.
Sicher wird auch ein neues und noch nicht zugelassenes Fahrzeug beim ersten Mal neu zugelassen.
Für diesen Fall sollte man aber "Erstzulassung" verwenden, denn das ist das maßgebliche Datum, das auch unter diesem Namen in den Papieren steht.
In der Frage hat der Fragesteller bereits dementsprechend unterschieden.
Gruß Michael
Warum nicht? Bei Autos ist es auch nicht anders, du kannst immer noch Autos ohne Kat fahren wenn du möchtest, nur keine Neuen zulassen.
Die schlechte Nachricht zuerst: 2017 werden viele Motorräder in der EU nicht mehr erhältlich sein.
Ab dem 1. Januar nächsten Jahres gilt die Euro-4-Norm, die von einer Menge Modellen nicht eingehalten werden kann.
Die gute Nachricht gleich hinterer:
Wer bis Ende des Jahres zuschlägt, kann beim Abverkauf der auslaufenden Modelle ein Schnäppchen machen.
Darunter sind einige wunderschöne Motorräder, der Käufer muss sich dann allerdings beeilen, sein neues Bike noch dieses Jahr zuzulassen.
Die Euro-4-Norm gilt zwar schon seit Beginn des Jahres, aber nur für Motorräder, die 2016 neu auf den Markt gekommen sind.
Für Modelle, die bereits früher eine Typenzulassung in der EU hatten, läuft die Übergangsfrist am 1. Januar 2017 aus und dürfen danach nicht mehr zugelassen werden, falls sie nicht der Euro-4-Norm entsprechen.
http://www.heise.de/autos/artikel/Die-Euro-4-fuer-Motorraeder-und-die-Folgen-3312359.html
On-Board-Diagnose ist größte HerausforderungDas bestätigt auch KTM-Homologations-Experte Alwin Otto: „Die erforderlichen Unterlagen haben den dreifachen Umfang im Vergleich zur Vorgängerverordnung.“ Dies bedeute ungefähr 50 Prozent mehr Zeitaufwand bei der Vorbereitung. „Die größte Herausforderung stellt allerdings die anspruchsvolle On-Board-Diagnose (OBD) dar“, stellt Otto klar. Sämtliche Steuergeräte müssten verändert werden, weil der benötigte Fehlerspeicher sich nicht in vorhandene Hardware integrieren lasse. Für KTM ist dagegen die jetzt geforderte geschlossene Tankentlüftung mit Aktivkohlefilter die leichtere Übung. „Damit haben wir schon seit zehn Jahren Erfahrung auf dem US-Markt.“
Nicht nur, dass der Aktivkohlefilter im Coladosen-Format in der Maschine untergebracht werden muss. Die geschlossene Tankentlüftung ist eine echte Herausforderung für die Entwicklung des Motormanagements. Henning Heikes, der bei Bosch für Motorrad-Motorsteuerungssysteme verantwortlich ist, erklärt warum: „Die Anforderung und der daraus resultierende Einfluss sind so groß, dass zusätzliche Variabilitäten in der Motorsteuerungberücksichtigt werden müssen.“ Dass weiterhin mechanische Drosselklappen im Einsatz seien, mache das Ganze noch kniffliger.
Im Sog von Euro 4 gibt es viele dicke Bretter zu bohren. Dazu zählt auch, für ABS eine Ausnahme vom Verbot der umwelt- und sicherheitsrelevanten Abschaltvorrichtungen zu erreichen, nämlich für den Offroad-Einsatz bei Enduros. Diese könnte in einer weiteren EU-Verordnung, die zur Korrektur einiger Ungereimtheiten im Regelwerk ansteht, verankert sein. Freunde geländetauglicher Maschinen dürften es in der Zukunft danken.
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/ueberblick-euro-4-fuer-motorraeder/710466
Hallo,
rein von der Verwendung der Begriffe gibt es da immer wieder Durcheinander.
Richtig ist aber "Erstzulassung", denn das steht auch in den Fahrzeugpapieren.
Man könnte auch von "in den Verkehr genommen" sprechen.
Ausdrücken kann man es daher auf verschiedene Weise.
Alle Motorräder die ab 2017
- das erste Mal zugelassen werden (Erstzulassung)
- bis dahin nicht zugelassen waren
- in den Verkehr genommen werden
müssen die Euro-4-Norm erfüllen.
Du kannst also bedenkenlos ein älteres Motorrad mit Euro-3-Norm auch in 2017 kaufen und auf dich neu zulassen.
Es wird Anfang 2017 wahrscheinlich viele Neufahrzeuge mit Tageszulassung geben, weil sie sich in 2016 nichtmehr verkauft haben. Dadurch ergibt sich vielleicht ein Schnäppchen.
Viele Grüße
Michael
Ja genau, daher meine Frage :) Danke.