Alte 125er 2 Takt anmelden/ummelden (Euro4 Norm)?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur neuen Euro4 Norm... Ich wollte mir demnächst eine 2 Takt Supermoto zulegen, weiß aber nicht genau ob ich diese dann noch anmelden darf. Habe bis jetzt nur Beiträge zu Neufahrzeugen gefunden... Wie läuft das bei Gebrauchten?
Situation zur Veranschaulichung:
Herr/Frau XY möchte sich eine gebrauchte 2 Takt 125er Supermoto kaufen, welche noch angemeldet ist, und möchte diese auf sich anmelden/ummelden.
Möglich?
Danke schon mal im Voraus!
MfG Norbi
2 Antworten
Wenn einmal zugelassen ist es egal. Kann jederzeit wieder zugelassen werden.
Nur NEUzulassungen gehen nicht mehr falls nicht Euro 4.
Nicht im Beamtendeutsch. Dort gibt es nur:
Umschreibung (der bisherige Besitzer zieht um und die Anschrift wird angepasst).
Neuzulassung (das Fahrzeug wird zum ersten Mal zugelassen).
Wiederinbetriebnahme/Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel (ein abgemeldetes - außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug wird wieder zugelassen).
Außerbetriebsetzung (ein Fahrzeug wird abgemeldet).
Eigentlich meint ihr doch etwas ganz anderes. Es geht darum, wann das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen ist. Das ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Betriebserlaubnis bzw. der Zeitpunkt der ersten Zulassung des Kfz (Zuteilung von Kennzeichen) zum öffentlichen Verkehr.
Vielleicht mag das von manchen so genannt werden - die Verwendung des Begriffs Neuzulassung für die erste Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist aber fraglich bis falsch.
Und genau das ist auch der Grund dafür, warum das so oft falsch verstanden wird und dadurch hier diese Fragen gestellt werden.
Das heißt schlicht und ergreifend Erstzulassung.
Nicht umsonst steht das auch als "Datum der Erstzulassung" in Feld B der Fahrzeugpapiere.
Und es geht hier bei diesem Thema ausschließlich um genau dieses Datum der ersten Zulassung, der ersten Inbetriebnahme oder eben der Erstzulassung.
Auch die StVZO kennt nur das Wort Erstzulassung, nicht aber das Wort Neuzulassung.
http://www.autogenau.de/ratgeber/auto-lexikon/autolexikon-n/neuzulassung.html
Gruß Michael
Nein. Denn die BE wird z.B. dann erteilt wenn das Fahrzeug auf den Markt kommt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es danach immer zugelassen werden kann.
Aktuelles Beispiel: Haldenmotorräder mit Euro 3 ohne Zulassung.
Beispiel bei 12gebrauchtwagen.de: Ein noch nie zugelassener Golf V Diesel. Nicht mehr in Deutschland zulassungsfähig da er die dafür erforderlichen Werte nicht mehr erfüllt.
Eine BE hat er - die hilft ihm aber nichts mehr.
Nein, ich meine nichts anderes.
Ja, darum geht es.
Und das ist eben das "Datum der Erstzulassung" - steht auch genau so in den Fahrzeugpapieren.
Die Betriebserlaubnis ist allerdings wieder ein ganz anderes Thema ;-)
Gruß Michael
Dann wäre der verlinkte Beitrag von dir aber inhaltlich sinnfrei, schreiben sie doch dort:
[...] denn man spricht immer dann von der Neuzulassung, wenn ein Pkw, egal ob gebracht oder neu, neu auf einen Halter zugelassen wird. [...]
Wenn man "immer" davon sprechen würde -> dann müsste es ja auch in der StVZO zu finden sein. :)
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Was wir aber wohl feststellen können: Scheint wohl offensichtlich regionale Unterschiede zu geben.
Die gezielte Suche nach den Formulierungen auf den offiziellen Seiten von diversen Zulassungsstellen scheinen dies zu bestätigen: Man ist sich einig uneinig sein zu dürfen.
So genau habe ich mir das dann doch nicht durchgelesen. Hatte nur auf die Schnelle was Entsprechendes zum Untermauern gesucht, weil ich weiß, dass du das gern so hast ;-)
Ich wollte mit meinem ersten Kommentar auf deine Antwort auch keine Diskussion lostreten, sondern einfach nur darauf hinweisen, um eben genau diese Verwechslungen und Nachfragen durch den "sicher unfraglichen Sprachgebrauch" zu vermeiden.
Gruß Michael
Hallo,
wenn das Motorrad schon einmal zugelassen war, ist es kein Problem.
Nur ERSTzulassungen müssen seit diesem Jahr die Euro-4-Norm erfüllen und ABS haben.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Zulassungsvorschriften_Motorr%C3%A4der_282188.pdf
Viele Grüße
Michael
Besser ist das Wort ERSTzulassung, da auch eine Ummeldung bzw. Anmeldung auf einen neuen Besitzer eine neue Zulassung / Neuzulassung ist.
Gruß Michael