Zurückweisung von der Prüfung zulässig?
Hallo, mir (Studentin) ist leider folgendes passiert:
Bei der Prüfungsanmeldung zu einer Examensprüfung konnte ich einen Leistungsnachweis nicht vorlegen, er wurde vom zuständigen Sekretariat verschusselt. Ich konnte ihn auch bis zum Prüfungstermin nicht auftreiben, die Dozentin war/ist nicht erreichbar. Laut Prüfungsordnung/Prüfungsamt hätte ich alle Nachweise bis zu einen bestimmten Termin bringen müssen - nun wurde ich zurückgewiesen und von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen.
Kann das sein? Für mich: Willkür pur! Wer wäre hier zuständig?
Danke für alle Antworten!
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