Zulassung zum Studium der Tiermedizin...Ortspräferenzen/Reihenfolge

Hallo,

Also ich möchte Tiermedizin studieren, die Bewerbung hierzu erfolgt über hochschulstart.de

Meine favorisierte Universität ist Gießen, danach Berlin.

Nun hat Berlin aber als Kriterium die 1. Ortspräferenz, ich kann es also nicht an die 2. Stelle setzen.

Jetzt meine Frage, werde ich durch hochschulstart.de EINER Universität zugeordnet? Oder kann ich auch an mehreren angenommen werden?

Also, setze ich bspw. Berlin an erster Stelle und Gießen an zweiter, kann es passieren, dass ich nur in Berlin zugelassen werde, weil es an meiner ersten Stelle stand, obwohl es sonst auch in Gießen geklappt hätte? (Versteht ihr, was ich meine?) Oder kann es sein, dass ich dann die Zulassung für Berlin und Gießen erhalte und es mir aussuchen kann?

Ich bin schlichtweg total unentschlossen, was die Reihenfolge angeht... Nein, eigentlichbin ich sogar komplett aufgechmissen und finde auch keine Hilfe im Netz diesbezüglich.

Ich habe ein Abi von 1,3. In den letzten beiden Jahren aber kein Physik, dass ich in die Einzelnotenwertung mitreinrechnen könnte.

Ich würde liebend gerne in Gießen studieren, an zweiter Stelle Berlin/Hannover (haben leider beide 1. Ortspräferenz), dann Münnchen. Leipzig eigentlich überhaupt nicht aus persönlichen Gründen, aber besser Leipzig als nix.

Kann mir da irgendjemand helfen?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

Studium, Tierarzt, Tiermedizin, Veterinärmedizin, Zulassung
Kurzzeit-Kennzeichen abgelaufen, unbewusst

Hey Leute ich war vor letzten Samstag(auf Sonntag) um 01:00 Uhr morgens unterwegs nachhause... Als ich auf die Autobahn rauffahren wollte hielt mich die Polizei an, weil mein Kennzeichen abgelaufen sei... Folgender Sacheverhalt: Ich ging AM DIENSTAG in ein von diesen KFZ-Läden rein und habe mir ein Kurzzeitkennzeichen(5 Tage) machen lassen. Aber weil ich erst nach 16:00 in dem Laden war, konnte ich nicht zur Zulassungsstelle... Okay also hab ich mein Auto an dem Tag stehen lassen... Am nächsten Tag hab ich alles angemeldet und fertig. Dann an dem besagten Samstag abend als mich die Polizei anhielt, musste ich mein Auto auf ein Parkplatz schieben und konnte zu Fuß nachhause. So und jetzt habe ich eine Anzeige gekriegt, ich soll mich dazu äußern. Das Problem ist ja, dass am Samstag nicht die 5 Tage abgelaufen sind... Ich hab ja die Kennzeichen erst am Mittwoch angemeldet, war aber in diesem KFZ Laden am Dienstag. Und irgendwie habe ich nicht auf die Kennzeichen geachtet, welcher Datum dadrauf steht. So, jetzt wurde ich sozusagen verarscht und habe jetzt eine Anzeige am Hals. Jetzt ist meine Frage, kann ich da was machen? Da ich die Kennzeichen ja erst am Mittwoch angemeldet habe, das heißt, ich hätte den Wagen noch am Sonntag fahren dürfen... Wenn ich da unrecht habe, kann mir dann da was passieren, wenn ich es so schildere? Außerdem war das ja erst 1 Stunde abgelaufen und ich war auf dem Weg nachhause... Kann mir da jemand sagen, was ich machen kann?

Vielen Dank im Voraus MFG

Auto, KFZ, Kfz-Versicherung, Kennzeichen, Zulassung, Wagen
Darf mein Auto am Zweitwohnsitz Zugelassen bleiben?

Ich habe seit 1997 einen Zweitwohnsitz bei meiner Mutter um KFZ-Versicherungsprämie zu sparen. Auf diese Möglichkeit sein PKW am Zweitwohnsitz anzumelden und dadurch eine höhere Einstufung an seinem Hauptwohnsitz zu vermeiden hat mich mein damaliger Versicherungsvertreter gebracht. Hat auch gut funktioniert und mir ca. 1000 DM im Jahr gespart. Mein jetziges Fahrzeug ist im Juni 2006 auf mich zugelassen worden und wieder am Zweitwohnsitz ohne das gefragt wurde ob ich mich dort auch aufhallte. Was zwar der Fall ist aber da ich selbst Familie habe deutlich seltener als noch 1997. Die beiden Wohnsitze liegen nur etwa 7km auseinander befinden sich jedoch in verschiedenen Landkreisen und auch in verschiedenen Bundesländern daher sind die Regionalklassen immer noch sehr unterschiedlich. Heute nun flatterte mir ein Brief von meinem für den Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt ins Haus in dem mir eine Umschreibung des Fahrzeuges aufgezwungen werden soll. Das zur Vorgeschichte jetzt meine Fragen: Seit 2007 ist es ja nicht mehr möglich sein KFZ am Zweitwohnsitz zuzulassen, meines wissen´s nach sind aber Fahrzeuge die vor diesem Termin zugelassen wurden von dieser Regelung ausgenommen. Ist dies Korrekt oder gibt es eine zeitliche Begrenzung bis wann die Ummeldung erfolgt sein musste? Kann mir der Zweitwohnsitz aberkannt werden da ich mich dort nicht mehr regelmäßig aufhallte was mich dann zum ummelden verpflichten würde?

Auto, Fahrzeug, Zulassung

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