Zulassung für 125ccm Auspuff, reicht E- Nummer?

2 Antworten

Das Zulassuzngszeichen bedeutet nur, dass der Schalldämpfer eine ECE- Zulassungsprüfung bestanden hat. Woraus erkannt man jetzt aber, an welches Kfz der Schalldämpfer montiert werden darf? Darauf kriegst du nur eine Antwort, wenn du zusätzlich ein "Papier" erhältst, in dem auch die Fahrzeugtypen verwiesen wird.

Nicht jeder E- Schalldämpfer darf somit an jedes Kfz montiert werden.


Hallo,

kurz und ohne tiefer darauf einzugehen ist die E-Prüfnummer nichts anderes als eine ABE. Nur ist dies eine die Zulassung nach europäischem Recht und die ABE nach nationalem Recht.

Allerdings muss bei Teilen die eine ABE haben, diese immer mitgeführt werden, was bei Teilen mit einer E-Prüfnummer nicht erforderlich ist.

Bei ESD und Auspuffanlagen reicht das E-Prüfzeichen alleine nicht aus. Es gibt zusätzlich eine Prüfnummer, die zusammen mit dem E-Prüfzeichen eingestanzt ist.

Diese Prüfnummer muss vorhanden sein und sagt aus, dass der ESD / Auspuff genau für das entsprechende Motorrad geprüft und zugelassen ist.

Dazu gibt es auch Unterlagen in denen dann auch genau das Motorrad / die Motorräder aufgeführt ist / sind.

Diese müssen aber wie schon gesagt, nicht mitgeführt werden.

Im Falle einer Kontrolle helfen diese Unterlagen natürlich, dass die Ordnungshüter schneller feststellen können, ob die Prüfnummer passt und der ESD / Auspuff auch wirklich für das Motorrad zugelassen ist.

Von daher kann es nicht schaden, eine Kopie davon mitzuführen. Das Original würde ich aber zu Hause sicher verwahren.

Fast alle Zubehör-Anlagen sind heute E-geprüft / mit E-Prüfzeichen. Das könnte der Grund dafür sein, dass du keine mit einer ABE findest.

Es könnte aber auch sein, dass es für die Kreidler gar keine zugelassene Zubehör-Anlage gibt. Dann musst auf den originalen Auspuff zurückgreifen.

Viele Grüße

Michael