Brauch man einen LKW Führerschein für einen Geländewagen/Kleintransporter der als LKW zugelassen ist?

7 Antworten

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Wenn das Fahrzeug bis maximal 3,5 Tonnen zugelassen ist, darfst Du es mit Führerschein B  fahren.


Crack  12.02.2017, 20:32

Unterstützender Zusatz:

Die Zulassung als LKW erfolgt aus steuerrechtlichen Gründen.
Mit dem Fahrerlaubnisrecht hat das aber nichts zu tun.

Wenn also der VW Bus ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3500kg hat - wovon man ja ausgehen kann - reicht dafür auch die FE-Klasse B.

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Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Der Führerschein legt fest, wie schwer ein Auto max. sein darf. Da darfst du den T3 jederzeit mit dem B fahren.

Unabhängig vom Gewicht gibt es einen steuerlichen Unterschied, der aber mit dem Führerschein nichts zu tun hat. Die KFZ-Steuer für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist deutlich günstiger als für normale PKW. Das ist die sogenannte LKW-Zulassung. Typisch für eine LKW-Zulassng beim T3 ist die Nutzung als Lieferwagen oder als Wohnmobil. Die als Privatmann zu kriegen ist aber gar nicht so einfach.


machhehniker  13.02.2017, 09:50

Gewerblich genutztes Wohnmobil? Nicht dass es dies nicht geben würde, aber ich glaube nicht dass dies so gemeint war.

Der steuerliche Unterschied liegt in der Fahrzeugart, egal ob es nun gewerblich genutzt wird oder privat. Es gibt PKWs die gewerblich genutzt werden und weil es PKWs sind auch die übliche Steuer kosten und es gibt LKWs die privat genutzt werden und die für LKWs übliche Steuer kosten.

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Hamburger02  13.02.2017, 09:59
@machhehniker

Der steuerlich korrekte Begriff wäre "Nutzfahrzeug" und in die Kategorie gehören sowohl LKWs als auch Wohnmobile, zunächst mal unabhängig von der gewerblichen oder privaten Nutzung..

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Hamburger02  13.02.2017, 10:39
@PatrickLassan

Ich finde es ja immer besonders originell, wenn Diskutanten Belege gegen sich selber anführen und das nicht einmal merken.

In deinem Link steht unter der Ziffer 2b:
"...über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionsklassen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen..."

Das Steuerecht verwendet also einen Begriff, den es gar nicht kennt?

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machhehniker  14.02.2017, 08:45
@Hamburger02

Ja, finde ich auch lustig wenn sie nicht bemerken dass der Begriff "Nutzfahrzeug" unter der Kategorie "Personenkraftwagen" aufgeführt wird womit bestätigt wird dass LKWs und Wohnmobile steuerlich eben nicht zu Nutzfahrzeugen gehören.

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Hamburger02  14.02.2017, 10:08
@machhehniker

Es ging hier um die Behauptung, das KFZ-Steuerrecht würde keinen Begriff "Nutzfahrzeug" kennen und diese Behauptung habe ich widerlegt.

Im Übrigen kennt auch der Onlinerechner des Bundesfinanzministeriums neben PKWs auch die Rubrik Nutzfahrzeuge.

Ansonsten irrst du, denn "Nutzfahrzeuge" ist der Sammelbegriff unter den auch LKWs fallen, siehe hier:
http://www.nafi.de/dienstleistungen/handbuecher/Kfz_Steu.pdf

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machhehniker  14.02.2017, 14:29
@Hamburger02

Dir ging es vielleicht um diese Behauptung, aber hier befinden wir uns in einer Frage/Antwort-Community und spezifisch bei der Frage welche Fahrerlaubnis für ein als LKW zugelassenes Kraftfahrzeug nötig ist wenn es sich dabei nicht klar um einen LKW handelt.

Erklärend warum ein T3 als LKW zugelassen wird anzugeben dass dies mit steuerlichen Vorteilen zusammenhängt ist ja dabei völlig in Ordnung. Nun hast Du Dich da etwas unglücklich ausgedrückt weil es steuerlich nicht um die Nutzung geht sondern rein darum welche Fahrzeugart es ist, daher mein Hinweis.

Allerdings werden nett gemeinte Hinweise offenbar gleich als persönlicher Angriff gewertet und statt dies korrekt darzustellen hast Du Etwas hingeschrieben das noch weniger stimmt.

PatrikLassan hat dies dann erneut korrigiert weil es den Begriff "Nutzfahrzeug" nicht als Kategorie im Kraftfahrzeugsteuergesetz gibt, hätte es nur etwas ausführlicher schreiben sollen damit man sich nicht dumm stellt und darüber weiter diskutiert.

Auch ich machte den Fehler nicht damit gerechnet zu haben auf solche Ignoranz zu treffen. Es gibt nicht die Kategorie "Nutzfahrzeuge", das ist lediglich ein Oberbegriff für verschiedene Fahrzeugarten.

Zwar hast Du dies nun in Deinem letzten Absatz auch so dargestellt, aber ich bin mir schon fast sicher dass Du nun Irgendwas konstruierst womit sich dies nicht mit Deiner Behauptung, dass Nutzfahrzeuge eine steuerliche Kategorie wäre, widerspricht.

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Hamburger02  14.02.2017, 15:24
@machhehniker

Genaus so ist es aber vom Prinzip her:
PKWs werden nach Hubraum und Nutzfahrzeuge werden nach Gewicht besteuert.

Die "LKW-Zulassung" eines T3 bedeutet, dass er als Nutzfahrzeug nach Gewicht besteuert wird und da das ziemlich gering ist, fällt auch die Steuer gering aus, jedenfalls deutlich günstiger, als wenn er nach Hubraum besteuert wird.

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Ich glaube der PKW Führerschein reicht aus. Es gilt aber das Sonntagsfahrverbot für LKW


Crack  12.02.2017, 20:23

Auch das Sonntagsfahrverbot ist an die zulässige Gesamtmasse gebunden - und ich denke nicht das ein VW Bus die Grenze von 7,5to reißen kann...

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Im § 6 FeV geht es gerade bei der Klasse B ganz allgemein um Kraftfahrzeuge (ausgenommen Zweiräder). Eine Unterscheidung zwischen Pkw und Lkw gibt es nicht. Es hängt also in diesem Fall an der zulässigen Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs, welche Fahrerlaubnis ausreichend wäre.

Die Welt könnte so einfach sein wenn man nicht umgangssprachlich denken würde sondern sich nur daran erinnert Was der "PKW-Führerschein" eigentlich ist.

Gemeint ist doch sicherlich die Fahrerlaubnis der Klasse B, die ist für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse.

Kraftfahrzeuge sind PKWs und LKWs.

Der T3 wird wohl kaum über 3,5t haben, also reicht der Führerschein Klasse B aus.

Anders könnte es werden wenn man einen Anhänger anhängen möchte.