Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Pflegekind

Hallo. Wir haben drei Kinder. Meine Frau sitzt mit unseren jüngsten 2 Jährigen Kind zuhause

Ich verdiene 1500 € brutto und wir bekommen 370 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Wir möchten ein Pflegekind in Dauerpflege aufnehmen. Wir fragen uns nun, wie sich die Aufnahme des Kindes und somit die Zahlung von Pflegegeld in Höhe von ca. 680 € und Kindergeld in Höhe von 215 € auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag auswirkt.

Wohngeld: Nach unseren Informationen wird das Pflegekind als zusätzliches Familienmitglied berücksichtigt und das Pflegegeld des Kindes zur Hälfte als Einkommen der Familie angerechnet. Ob das Kindergeld des Pflegekindes irgendwie berücksichtigt wird oder nicht ist uns unbekannt.

Kinderzuschlag: Wir wissen, das Pfelekinder kein Anspruch auf das Kinderzuschlag haben. Jedoch würden wir gern wissen, ob es durch die Zahlung von Pflegegeld und Kindergeld des Pflegekindes zu einer Reduzierung des Kinderzuschlags für unsere leibliche Kinder kommt und wenn ja, in welcher Art und Weise bzw. Umfang. Erhöht es möglicherweise unser anrechenbares Einkommen und führt zum Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze und somit zum Entfallen des Kinderzuschlags? Oder wird bei der Berechnung so getan als ob das Pflegekind und somit die Zahlung des Pflegegeldes nicht existieren?

Wir haben versucht bei den jeweiligen Ämtern nachzufragen. Dort wurde uns gesagt, wir sollen zuerst das Kind aufnehmen und alle Unterlagen einreichen. Danach erfahren wir, ob wir noch genug Geld zur Verfügung haben werden oder nicht. Die Entscheidung für ein Pflegekind haben wir uns reiflich überlegt.

Wir möchte bitte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Aufnahme auf die beiden Leistungen nun hat. Wenn jemand passende Paragraphen oder Gerichtsurteile kennt, dann würden wir uns sehr freuen. Danke für Eure Mühe im Voraus. Familie G.

Kindergeld, kinderzuschlag, pflegekind, Wohngeld
Regelungen bei freiberuflicher Tätigkeit auf Honorarbasis? (bitte um schnellen Rat)

Hallo!

Habe viele Fragen zu diesem Thema und höre von jeder Person etwas anderes; weiß echt nicht mehr weiter..

Ich warte derzeit auf die nächte Bewerbungsphase fürs Studium und möchte bissl Geld verdienen. Da bietet sich mir so ein Job auf freiberuflicher Honorarbasis gut an; die zahlen sehr gut (jedenfalls für meine Verhältnisse). Hier beginnen schon die Fragen..

Bin familienversichert; die Familie erhält bspw. noch Kindergeld für mich (bin erst 19) und auch Mietzuschuss/Wohngeld.

Fragen:

-Gibt es beim Honorar irgendeine monatliche/jährliche Höchstgrenze, die ich nicht überschreiten darf, weil sonst die Hilfen (Wohngeld, Kindergeld) gekürzt werden würden? (Ich höre hier von manchen "monatlich 400€" und von anderen "jährlich 8000€"; wat stimmt denn nu..)

-Ich muss für den Job nen Gewerbeschein und ne Steuernummer-Id besorgen, was ja nicht so schwer sein sollte. Am Ende des Jahres müsste dann eine Einkommenssteuererklärung erfolgen, denke ich. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten, oder wird mir das alles eh von den Behörden dann mitgeteilt?

Mir fallen meine anderen Fragen derzeit nicht ein, ich bin echt verwirrt.

Wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.. muss abschätzen, ob sich das für uns auch aus familiärer Sicht lohnt, dass ich so einen Job mache(n würde), wegen dem Kindergeld etc..

Würden die gleichen Probleme aber nicht auch dann auf mich zukommen, wenn ich nen normalen Minijob auf 400€-Basis machen würde (wenn es überhaupt solche Probleme gäbe; glaube mache mir viel zu viele Gedanken darüber)?

Danke im Voraus, für jede hilfreiche Antwort!

Grüße

Minijob, Freiberufler, Kindergeld, Wohngeld, freiberufliche-taetigkeit, Honorarbasis
Wohngeld Problem : gemeinsamer Mietvertrag mit Freund und sein Einkommen wird mit angerechnet

Ich habe folgendes Problem : Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben einen Mietvertrag. Nun habe ich Wohngeld beantragt, weil ich kein Bafög mehr bekomme. Da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wird das Einkommen meines Freundes mit eingerechnet. Dadruch bekomme ich statt 200€ im Monat nur 10€ im Monat mit der Begründung, dass mein Freund mit die Differenz zahlen soll. Das würde ich aber niemals von ihm verlangen. Ich habe mir überlegt, dass es sinnvoll wäre, statt dem einen Mietvertrag, zwei einzelne Mietverträge aufzusetzten. Grundsätzlich ist unser Vermieter dagegen, weil er Angst hat, dass dan einer von uns beiden kündigt und er dann nur die Hälfe der Miete einnimmt. Da kann ich ihn auch vollkommen verstehen. Aber nun hatte ich die Idee, dass man in die beiden Mietverträge eine Klausel setzt, dass wenn einer von beiden kündigt, der andere die volle Miete übernehmen muss. Ist so eine Klausel rechtens? Ich will meinen Vermieter ja nicht übers Ohr hauen ;) und zweitens : mein Freund müsste dann ja im meinem Mietvertrag diese Klausel mitunterschreiben denke ich, hab ich dann trotzdem wieder das Problem beim Wohngeld, dass sein Einkommen mitgerechnet wird?

Oder hat jemand eine andere Idee wie ich drum rum komme, dass sein Einkommen mit gerechnet wird?

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohngeld
Schämen wegen Wohngeldantrag?

Hallo, leicht verzweifelt stelle ich obige Frage. Kurz zu unseren Situation:

Mein Mann und ich (bald mit zweitem Kind) stellen seit einiger Zeit fest, dass wir finanziell zur Zeit nicht so gut hinkommen.

Keine Ahnung, woran das liegt. Wir gehen eigentlich nie fort (außer kleinere Ausflüge mit Kind) und schaffen uns eigentlich kaum Neues für zu Hause an (weder mortz Klamotten, noch neue Möbel/anderen Schnick-Schnack). Eigentlich bezahlen wir von unserem Einkommen nur sämtliche Rechnungen und Versicherungen. Was davon dann übrig bleibt, wird der Kühlschrank und das Auto wöchentlich gefüllt.

Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass wir keinen Überblick unserer Finanzen hätten, ganz im Gegenteil: an der Pinnwand hängt ein Ausdruck über Einkommen und Abbuchungen mit Datum, trotzdem geschieht es häufig, dass das Konto überzogen ist und zwischen den Einnahmen Durststrecken sind. Liest sich sicher etwas widersprüchig, aber genau so ist es.

Vielleicht liegt´s daran, dass wir so unterschiedlich unsere Gehälter bekommen (am 08. Kindergeld, am 15. Gehalt meines Mannes, am 28.mein Gehalt) und daher auch unterschiedliche Abbuchungen.

Jetzt haben wir darüber nachgedacht, evtl. einen Wohngeldantrag zu stellen. "Mein" Problem dabei: Ich bin bei der Gemeinde hier im Ort angstellt, verdiene jedoch nur sehr wenig (400,-) und irgendwie ist mir das unangenehm... Ich denke halt, das wirkt einfach komisch oder macht vielleicht einen blöden Eindruck. Vielleicht kommt bei der Berechnung ja auch raus, dass genügend Geld da ist, (was ich mir auch vorstellen kann, aber was machen wir dann nur falsch?) wir nur nicht richtig damit haushalten können. Falls aber doch, könnte ja sein, dass man dann lächerlich wirkt? Ach, ich weiß auch nicht. Kann das jemand nachvollziehen?

Vielleicht habe ich etwas verwirrend geschrieben und Zusammenhänge nicht gut erläutert. Liegt bestimmt an der Verzweiflung und am "schnell mal schreiben". Falls sich hier ein Mensch die Zeit nimmt, alles zu lesen und noch Fragen offen stehen, beantworte ich diese natürlich gerne.

Danke im Vorfeld

Haushalt, Finanzen, Wohngeld

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