Wohngeld: Mindesteinkommen?

Hallo,

ich befinde mich aktuell im Begtiff, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wobei ich aktuell ein Masterstudium absolviere. Hierbei ist wichtig, dass aufgrund eines Wechsels im Master kein Anspruch auf Bafög mehr besteht. Daher bin ich auf die Option aufmerksam geworden, Wohngeld zu beantragen. Nun gibt es hierbei nach einiger Recherche zu diesem Thema Probleme / für mich offene Fragen..

Zunächst bin ich im Internet auf unterschiedliche Antworten auf die Frage gestoßen, ob nur für einen Hauptwohnsitz Wohngeld beantragt werden kann. Die Mehrheitsmeinung ist jedoch, dass dies eben lediglich für einen Hauptwohnsitz möglich ist. Da mein WG-Zimmer aktuell als Nebenwohnung gemeldet ist, müsste ich dieses folglich als Hauptwohnung anmelden. Ist dies plausibel oder könnte die "kurzfristige" Änderung vom Amt negativ ausgelegt werden?

Außerdem muss für die Bewilligung von Wohngeld ja ein gewisses Mindesteinkommen vorliegen. Dieses beträgt (für Alleinerziehende, ledige Personen) aktuell 502 Euro, zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ist bei mir gegeben, da ich diese selbst zahle) und der Warmmiete. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich im Monat allerdings lediglich 400 Euro und erhalte auch sonst keinerlei Geld von anderen Stellen. Mit diesen 400 Euro wäre es mir ohne Weiteres möglich, meinen Lebensunterhalt zu decken, aber die Wohngeldstelle wird das vermutlich anders sehen.. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Regelung "zu umgehen"?

Vielen Dank im Voraus!

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Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

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Wohngeld 2022/2023 Frage?

Hallo zusammen,

Ich habe zwei Fragen zum Wohngeld, und hoffe das jemand sich damit vielleicht mehr auskennt.

1.Frage:

Der grundsätzliche Anspruch auf Wohngeld habe ich. Ich befinde mich in der zweiten Ausbildung, einen BAB Ablehnungsbescheid habe ich. Laut Wohngeldrechner steht mir durchaus auch Wohngeld zu.

Nun aber zu meiner ersten Frage: Ich habe mehrere Wohngeldrechner ausprobiert, die ich über Google finden konnte, und jeder spuckt mir einen anderen Betrag aus bei logischerweißen gleichen Zahlen (Miete, Einkommen, Mietstufe). Von 50€ bis 280€ ist da alles dabei. Wie kann das sein? Mir ist klar das die endgültige höhe erst bei Bewilligung feststeht, aber mich würde es schon intressieren.

2.Frage, und vielleicht die wichtigere:

Ab Januar 2023 kommt ja die neue Wohngeld-Reform. Wie könnte das ablaufen? Wenn ich jetzt im Oktober bzw November meinen Antrag abgebe, und im besten fall noch dieses Jahr bewilligt wird, wird das Wohngeld dann 2023 automatisch erhöht? Oder muss ich dann nochmal einen neuen Antrag stellen? Vielleicht hat jemand Wohngeld bezogen, und kann sagen wie das bei letzten Erhöhungen funktioniert hat.

Noch habe ich den Antrag nicht abgeben, da ich noch auf die Verdienstbescheinigung warte.

Vielleicht findet sich hier jemand der sich mit Wohngeld auskennt. Da braucht man ja fast n Studium um da durchzublicken. :D

MfG

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Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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Kann ich es irgendwie schaffen, eine private Ausbildung zu finanzieren?

Hey, gleich vorweg: Ich würde gern Antworten von Leuten haben, die sich wirklich gut mit Finanzen auskennen. Ich kann in meiner Lage leider nicht ganz so viel mit "Naja also ich glaube nicht, dass das geht" oder "Vielleicht möchtest du ja was anderes als Illustration machen" anfangen, auch wenn es sicher lieb gemeint ist :)

Also das beiseite:

-Ich möchte eine Ausbildung im Bereich Illustrationsdesign an der htk machen. Da es generell keine staatlichen Ausbildungen im Bereich Illustration o.Ä. gibt, muss ich auch private Ausbildungen zurückgreifen, welche sehr teuer sind. Das ist aber allerdings absolut der Berufsweg, den ich eingehen will und ich würde echt alles dafür tun, um das erreichen zu können.

Das Problem der ganzen Situation ist eigentlich, dass ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, sondern in der Jugendhilfe (betreutes Einzelwohnen), bedeutet, dass das Jugendamt mein Geld bestimmt. Ich bekomme die Miete meiner Wohnung vom Jugendamt bezahlt und zusätzlich 450€, wobei davon einiges auf Strom WLAN, Wasser etc. draufgeht, sodass mir letztlich 280€ für Essen und so weiter übrig bleiben.

Da die Ausbildung Schüler-BAföG akzeptiert, würden bei meinem BAföG Geld, was ich für die Ausbildung bekomme das Wohngeld (also die 450€) wegfallen. Bei meinem BAföG-Antrag dieses Monats kam heraus, dass ich 580€ Schüler-BAföG bekomme (ich habe das aus einem anderen Grund beantragt, ist aber jetzt hierfür irrelevant, warum ich das schon hab).

Soll heißen, selbst wenn ich 580€ bekomme, gehen davon ja 446 an das Jugendamt, dann muss ich noch 420-470€ für die Ausbildung abgeben und noch Geld für Essen usw übrig bleiben.

Meine Betreuerin meinte zu mir, dass das sehr wahrscheinlich ist, dass das Jugendamt diesen Auftrag nicht akzeptiert, weil ich dann von -200€ leben müsste, selbst wenn ich einen Minijob nebenbei mache (die Ausbildung geht montags-freitags 4 Stunden).

Meine Frage ist: Kennt ihr irgendeinen Weg, wie ich das finanzieren kann? Ich bekomme keine Unterstützung meiner Eltern, kann aber auf etwas Unterstützung meiner Schwestern hoffen, aber die können natürlich auch nicht alles zahlen (außerdem kann ich das dem jugendamt nicht erzählen, weil mir sonst noch mehr abgezogen wird). Kann ich irgendwie aus dieser Situation raus und irgendwie irgendwo wohnen, muss ja nicht in der Jugendhilfe sein und diese Ausbildung machen? Kennt ihr irgendeinen Weg, weil ich kenne mich hiermit viel zu wenig aus. Dankeschön.

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