Hallo zusammen, viele Threads habe ich tagelang durchsucht und konnte keinen Fall auf mich anwenden. Folgende Fakten. Nach langer Krankheit habe ich noch einige Monate gearbeitet und dann eine Umschulung bewilligt bekommen die die DRV trägt. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder unter 5 Jahre für die wir Kindergeld bekommen. Meine Frau bekommt zusätzlich Elterngeld welches noch ein par Monate gezahlt wird. Des öfteren habe ich verwirrender weise gelesen, dass Übergangsgeld Bezieher von der Wohngeld-Geschichte ausgeschlossen ist. Nun zu meinen Fragen: Habe ich als Übergangsgeld Bezieher der DRV (unter Voraussetzung) Anspruch auf Wohngeld? Was zählt als Einkommen: Kindergeld und Elterngeld auch? Ich bekomme anteilmäßig Fahrtkosten erstatten, fällt auch dieses unter Einkommen?

Ich bedanke mich recht herzlich für eure Mühe, mir zu helfen. VLG und allen erstmal noch einen schönen Tag.

euer FlashDrive