Halli hallo!

Folgendes Problem: Mein Mann und ich trennen uns gerade. Unsere Tochter, 3 Jahre sollte zu mir in die neue Wohnung ziehen. Nun kommt er aber mit dem geteilten Aufenthaltsrecht. Sprich, die Kleine soll 2 Wochen bei ihm und 2 Wochen bei mir leben. Da ich in Teilzeit arbeite und Wohngeld etc beantragen muss, fehlt mir letztlich der Unterhalt fürs Kind. Denn der Unterhalt wird ja mit dem Nettogehalt zusammengezählt und daraus wird das Wohngeld berechnet. Wenn ich jetzt keinen Unterhalt für die Lütte bekomme, bekomme ich dann noch Wohngeld oder vielleicht sogar etwas mehr?? ich habe keine Ahnung. Ich bin ehrlich, ohne den Unterhalt kann ich uns die Wohnung (Mietvertrag muss ich heut noch unterschreiben) nicht leisten... Weiss jemand SCHNELLEN Rat????