Minijob und Wohngeldantrag?
Wir sind eine 5-köpfige Familie. Mein Vater arbeitet als Busfahrer, und meine Mutter ist aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit derzeit nicht berufstätig. Ich bin 16 Jahre alt und möchte gerne einen Minijob mit einem Verdienst von 520 Euro annehmen. Mein Vater plant, Wohngeld zu beantragen.
Meine Frage lautet nun: Darf ich einen Minijob ausüben, ohne dass dies Auswirkungen auf den Wohngeldantrag meines Vaters hat? Meine Mutter hat mir gesagt, dass mein Vater möglicherweise kein Wohngeld erhält, wenn ich einen Minijob habe.
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Wenn es tatsächlich um Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht um Bürgergeld vom Jobcenter geht, dann bleiben von deinem Erwerbseinkommen als Kind unter 25 im Monat nur pauschale 100 Euro Freibetrag.
Der Rest wird als Einkommen bei der Berechnung eines möglichen Wohngeldanspruchs berücksichtigt.
Im Internet findest Du auch kostenlose Rechner für Wohngeld.
Es gibt Wohngeldrechner. Da könnt Ihr Eure Daten mal eingeben, dann seht Ihr, ob es eine Rolle spielt und wie viel, wenn Du arbeitest.
Dein Einkommen wird, bis auf einen Freibetrag von 100;- Euro, auf das Wohngeld angerechnet.