Hallo, ich habe eine Frage:

Wir sind eine Patchworkfamilie, 5 Personen und mein Mann ist Alleinverdiener.Wir beziehen Wohngeld und mein Ältester Sohn- nicht das leibliche Kind meines Mannes- hat einen Nebenjob angenommen.Er verdient zwischen 50-90 euro im Monat durch Prospekte verteilen.Damit will er sein Taschengeld aufbessern und das Geld wird auch direkt vom Arbeitgeber an ihn überwiesen.

grundsätzlich fand ich die idee super, damit er lernt eigenverantwortlich zu sein und wenn er etwas will, das er dafür auch etwas tun muß.

Nun hat das Wohngeldamt wohl bei der Minijobzentrale angefragt und herausgefunden, das er arbeitet. Mir war gar nicht klar, das man das angeben muß und binentsprechend aus allen Wolken gefallen. Aber ok...Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe und ob es sinnvoll ist, das ein Kind lernt, das wenn es selbst aktiv wird, es auf anderer Seite wieder gekürzt wird, sei auch Ansichtssache.

darf man nicht 165 Euro dazuverdienen? ich meine, das mal bei Hartz IV gehört zu haben. Möglicherweise geht die Sachbearbeiterin ja davon aus, das mein Sohn komplett 400 Euro verdient,dann wäre das ja berechtigt.. Aber er hat nie mehr als 90 Euro maximal verdient.Eher weniger.

Weiß jemand was dazu?