Hallo, ich bin seit fast 1,5 Jahren am Krankfeiern, und bekomme von meiner Krankenkasse Krankengeld in höhe von 697,80 Euro, (Netto ausgezahlt) zudem bekomme ich noch 179,00 Euro im Monat an Wohngeld, da ich eine 3,5 Zimmer Wohnung bewohne, damit mein 12 Jähriger Sohn am Wochenende ein eigenes Zimmer zur verfügung hat, dieser ist in der Wohngeldberechnung auch berücksichtigt. Nun meine Frage, ich habe mich mit meiner Exfrau in den Haaren, da Sie der meinung ist ich müßste Unterhalt zahlen, da ich ja nicht Erwerbstätig bin zählt ja der Selbstbehalt von 770 Euro, aber wird für den Unterhalt auch die 179,00 Euro vom Wohngeldamt hinzugerechnet ? So das ich dann 97,80 Euro an Unterhalt zahlen müste oder wie ist das geregelt, dann hätte ich weniger als wie jemand der Hartz4 bekommt , sprich 329,00 Euro statt 374,00 Euro ( ich zahle für die Wohnung 450,00 Euro warm ) . Ich weis so langsam nicht mehr weiter deshalb hoffe ich das mir hier einer weiterhelfen kann.

Ich danke euch schon mal im Voraus.