Hallo gutefrage-Community,

bin ganz neu hier und habe zufällig auch schon eine Frage:

Dürfen Versicherungsschäden einer WEG, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht innerhalb des Abrechnungsjahres von einer Versicherung beglichen wurden, von der Hausverwaltung kommentarlos über die Wohngeldabrechnung auf die Eigentümerge-meinschaft umgelegt werden?

Und wenn ja, wessen Aufgabe ist es zu kontrollieren, dass dieses Geld bei der nächsten Abrechnung als Guthaben verbucht wird, wenn die Versicherungen bis dahin bezahlt haben?

Das wars auch schon. Vielen Dank.